Er habe mit dem für solche Verfahren zuständigen Kurienkardinal Angelo Amato gesprochen, um die nötigen Untersuchungen einzuleiten, sagte er am Sonntagabend bei seinem Rückflug aus Aserbaidschan vor mitreisenden Journalisten. Man dürfe keine "frischen Zeugen verlieren", die Hamel noch erlebt hätten, so der Papst.
Bereits am Sonntag hatte das Erzbistum Rouen die Einleitung eines formellen Seligsprechungsverfahrens angekündigt. Die sonst übliche Wartefrist von fünf Jahren nach dem Tod eines Kandidaten für den Beginn des Verfahrens habe der Papst aufgehoben.
"Schon selig"
Der 85-jährige Hamel war am 26. Juli während eines Gottesdienstes in seiner Kirche Saint-Etienne von zwei Männern brutal ermordet worden. Die Terrormiliz "Islamischer Staat" reklamierte die Tat für sich. Papst Franziskus bezeichnete den Geistlichen in einer Gedenkmesse im Vatikan am 14. September als Märtyrer, der "schon selig" sei.
Damit eine verstorbene Person in katholischen Kirchen offiziell als Seliger und später auch als Heiliger verehrt werden darf, ist ein kirchenamtliches Prüfverfahren nötig. Im Fall von Mutter Teresa von Kalkutta (1910-1997) rückte Papst Johannes Paul II. ebenfalls von der Fünf-Jahres-Frist ab und erlaubte eine Aufnahme des Verfahrens zwei Jahre nach ihrem Tod. Das Seligsprechungsverfahren für ihn selbst begann mit Erlaubnis Papst Benedikts XVI. sogar schon drei Monate nach seinem Tod im April 2005.
Vorstufe zur Heiligsprechung
Die Seligsprechung ist eine Vorstufe zur Heiligsprechung. Ein Seliger darf im Unterschiede zum Heiligen nur auf lokaler Ebene verehrt werden. Das Prüfverfahren wird in zwei Schritten im betreffenden Bistum und in Rom durchgeführt. Für eine Seligsprechung ist außer der Zuerkennung eines "heroischen Tugendgrads" auch der Nachweis eines Wunders nötig, das auf Fürbitte des Seligsprechungskandidaten gewirkt wurde. Dieses Erfordernis entfällt bei Märtyrern.