"Es geht um Lebensrecht und die Würde des ungeborenen Menschen", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwoch). Man könne nicht über die Zulassung eines genetischen Schwangerschaftstests sprechen, ohne das Grundsatzproblem klar zu benennen.
Eine Konstanzer Firma hatte jüngst einen sogenannten Praena-Test auf den Markt gebracht, mit dem zum Beispiel die Erkrankung eines ungeborenen Kindes an Trisomie 21, bekannt als Down-Syndrom, bereits in einer Blutprobe der schwangeren Frau festgestellt werden kann. Gegenwärtig wird diskutiert, ob die Krankenkassen die Kosten für solche Tests übernehmen sollen und nicht mehr wie bisher die Betroffenen.
90 Prozent für Schwangerschaftsabbruch bei einer Trisomie-21-Diagnose
Losinger sagte, die neue Technik biete gegenüber herkömmlichen Methoden Vorteile. So werde etwa keine Fruchtwasseruntersuchung mehr benötigt; diese ist mit erheblichen Risiken verbunden. "Und in der stetigen Optimierung des Tests wird sehr bald eine Ausweitung auf ein sehr breites genetisches Screening möglich sein."
Allerdings gehe es um das Leben des ungeborenen Kindes, fügte der Weihbischof hinzu, der bis vor kurzem der Deutschen Ethikkommission angehört hatte. Schon jetzt entschieden sich über 90 Prozent der Eltern bei einer Trisomie-21-Diagnose für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Frage sei, ob sich die Gesellschaft hinter einen Test stelle, "der eine genetische Rasterfahndung mit meist tödlichen Folgen ermöglicht".