Unter dem Motto "Teilhabe - jetzt erst Recht!" wollen die Bundesverbände Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), evangelische Behindertenhilfe (BeB) und anthroposophisches Sozialwesen (Anthropoi BV) Kernforderungen an die Politik übergeben. Zu der Kundgebung werden 3.000 bis 5.000 Menschen erwartet. Anlass ist die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz im Bundessozialausschuss.
Im Bundesteilhabegesetz sollen die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu regelt werden. Dadurch sollen die derzeitigen rechtlichen Regelungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) reformiert, aus der Sozialhilfe herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.
"Recht auf beide Hilfeleistungen"
Diakonie-Vorstandsmitglied Maria Loheide kritisierte am Freitag in Berlin, es könne nicht sein, dass einige neue Regelungen hinter das geltende Recht zurückfielen. Damit schloss sich der evangelische Verband dem Protest der anderen Sozial- und Betroffenenverbände an.
Loheide sagte, behinderte Menschen, die außerdem Pflege brauchen, würden durch die geplanten Gesetzesänderungen auf die Pflegeversicherung verwiesen. Das sei aber nicht gerechtfertigt, weil die Eingliederungshilfe die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben sichern solle. Die Menschen hätten ein Recht auf beide Hilfeleistungen.
In Deutschland leben derzeit etwa 10,2 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen, davon sind rund 7,6 Millionen schwerbehindert. Ungefähr 850.000 Menschen beziehen Eingliederungshilfe, die für sie wichtigste Leistung zur Teilhabe.