Päpstlicher Rat für Gesetzestexte zu Amoris laetitia

"Kirche kann Wiederverheiratete zu Kommunion zulassen"

Neuer Impuls zu "Amoris laetitia": Aus Sicht des Präsidenten des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, Francesco Coccopalmerio, könnte die katholische Kirche wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen zur Kommunion zulassen.

Vorstellung von "Amoris laetitia" / © Cristian Gennari (KNA)
Vorstellung von "Amoris laetitia" / © Cristian Gennari ( KNA )

Das geht aus einem im Vatikan vorgestellten Buch des Kurienkardinals zum strittigen achten Kapitel des Schreibens "Amoris laetitia" von Papst Franziskus hervor. Bei der Präsentation wurde mehrfach betont, Coccopalmerio, der selbst nicht anwesend war, habe das Buch als Moraltheologe und nicht als Kirchenrechtler verfasst.

Zwei Voraussetzungen nötig

Der Kurienkardinal kommt in der gut 50-Seitigen im Vatikanverlag LEV veröffentlichten Ausgabe zu dem Schluss, die Kirche könne Gläubige zu Beichte und Kommunion zulassen, die sich in einer "nicht legitimen Verbindung" befinden, jedoch zwei wesentliche Voraussetzungen aufweisen: "Sie wünschen sich, diese Situation zu ändern, können aber ihren Wunsch nicht verwirklichen."

Selbstverständlich sei es an "kirchlichen Autoritäten", die Voraussetzungen einer "sorgfältigen und glaubwürdigen Unterscheidung" zu unterziehen. Als Beispiel für diese Instanz nennt Coccopalmerio etwa den Pfarrer, der die betroffenen Personen gut kenne und so ein "der delikaten Situation angemessenes Urteil aussprechen" könne. Er schlägt vor, dass die Bischofskonferenzen Leitlinien erarbeiten sollten, um Gläubige und Priester in dieser "delikaten Materie" zu bilden.

Wenn "mit Aufmerksamkeit und ohne Vorurteile und - hoffentlich - treu analysiert alle Elemente" des Papstschreibens zu Ehe und Familie bedacht würden, lasse sich "die eventuelle Zulassung zu den Sakramenten der Beichte und Eucharistie bewerten". "Ich denke wir können mit ruhigem und sicheren Gewissen davon ausgehen, dass die Doktrin in diesem Fall respektiert wird", so Coccopalmerio.

Auslegung als Diskussionsbeitrag

"Amoris laetitia" betone wiederholt, mit "entschiedenem Willen der Kirchenlehre zu Ehe und Familie treu zu bleiben", hebt der Kurienkardinal zugleich hervor. Bei der Zulassung zur Kommunion von Katholiken, die nach einer Scheidung erneut auf dem Standesamt geheiratet haben, müsse vermieden werden, dass der Eindruck entstehe, dies bedeute "dass diese Verbindung regulär sei und daher die Ehe nicht nötig oder nicht unauflöslich" sei.

Auf die Frage, ob Coccopalmerios Buch mit dem Titel "Il capitolo ottavo della esortazione apostolica post sinodale Amoris laetitia" (Das achte Kapitel der nachsynodalen apostolischen Exhortation Amoris laetitia) die Antwort des Vatikan auf die im November öffentlich gemachten "Zweifel" von vier Kardinälen zu "Amoris laetitia" sei, antwortete der Direktor des Vatikanverlags, Giuseppe Costa, mit "Nein". Coccopalmerio habe durch den Text seine Verantwortung wahrgenommen. Als Herausgeber gebe er "maßgeblichen Beiträgen" eine Stimme, "aber das ist keine offizielle Antwort", so Costa. Das Buch des Kurienkardinals sei ein "Diskussionsbeitrag des Verantwortlichen für die Gesetzestexte".

 

Quelle:
KNA