Angeklagter im Stiftskreuz-Prozess bestreitet Mittäterschaft

Mitschuld abgestritten

Vor dem Landgericht Münster hat am Mittwoch der Prozess gegen den mutmaßlichen Auftraggeber zum Raub des Borghorster Stiftskreuzes begonnen. Am ersten Verhandlungstag blieb er dabei, mit dem Diebstahl des Kreuzes nichts zu tun zu haben.

Münsters Bischof Felix Genn präsentiert das wiedergefundene Stiftskreuz / © Harald Oppitz (KNA)
Münsters Bischof Felix Genn präsentiert das wiedergefundene Stiftskreuz / © Harald Oppitz ( KNA )

Angeklagt ist ein 42-Jähriger, der im September 2016 festgenommen worden war. Ihm wird eine "mittäterschaftliche Beteiligung" zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll die Tat mit den drei im Oktober 2015 wegen Diebstahls zu Freiheitsstrafen von viereinhalb und fünf Jahren verurteilten Männern verabredet und das Kreuz gegen Bezahlung von ihnen erhalten haben. Er war wegen der Vermittlung der Rückgabe des Stiftskreuzes im Februar aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Angesetzt sind sechs Verhandlungstage. (Az 3 KLs 11/16)

Der Rechtsanwalt des in Bremen lebenden Mannes verlas in der Verhandlung eine Erklärung im Auftrag seines Mandanten. Danach habe dieser weder die in einem ersten Prozess verurteilten Diebe angestiftet, noch sei er an der Tat beteiligt gewesen. Ebenso habe er keine 1.000 Euro für das Kreuz ausgelobt oder bezahlt. Hingegen habe er alles unternommen, der Kirche das Kreuz wiederzubeschaffen.

Angeklager will nur die Rückgabe des Kreuzes veranlasst haben

Laut der Erklärung hat der Angeklagte vom Diebstahl durch einen beteiligten Neffen erfahren. Alle Kenntnisse über die Tat beruhten auf diesem "Hörensagen". In Bremen hätten viele Menschen Kenntnisse über die Tat gehabt. Viele darunter hätten für eine Rückgabe des Kreuzes plädiert. Er selbst habe den Ankauf des Diebesgutes durch einen Mann in Berlin vermittelt. Zu dem habe schließlich sein Anwalt Kontakt aufgenommen, was zur Rückgabe des Kreuzes geführt habe.

Die Anwälte und der Angeklagte führten Fotografen und Kameraleute zu Beginn des Prozesses in die Irre. Erst nachdem die Medienverterter den Saal verlassen mussten, setzte der Angeklagte sich aus dem Zuschauerraum neben seine Rechtsbeistände. Die stellten erst daraufhin einen südländisch aussehenden jungen Mann am Anwaltstisch als "Praktikanten" vor.

Stiftskreuz war im Februar wieder aufgetaucht

Das Borghorster Stiftskreuz, eine kunstvolle Goldschmiedearbeit aus dem 11. Jahrhundert, war im Oktober 2013 aus der Nikomedes-Kirche im münsterländischen Steinfurt-Borghorst gestohlen worden. Erst Mitte Februar konnte es wiederbeschafft werden. Dabei spielte der jetzt angeklagte Mann eine wesentliche Rolle. Zwar legte er kein Geständnis ab, teilte aber mit, für eine Rückführung sorgen zu können. Einen Tag nach der Rückgabe des Kreuzes wurde der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen.

Auch zwei der drei bereits verurteilten Diebe, die den Behörden wichtige Hinweise zur Rückführung gegeben hatten, verbüßen ihre Strafe inzwischen im offenen Vollzug. Sie zeigen sich inzwischen reumütig und besuchten vergangene Woche den Borghorster Ortspfarrer Markus Dördelmann, um sich zu entschuldigen. Sie erzählten, ihre Eltern hätten ihnen als gläubige Muslime deutlich gemacht, dass sie sich weder an einer Moschee noch an einer Kirche vergreifen dürften. Die drei wie auch der jetzt Angeklagte gehören laut Angaben einer libanisesich-arabischen Großfamilie in Bremen an. Sie soll mafiaähnlich organisiert sein.

Die Gerichtsverhandlung wurde nach dem ersten Prozesstag auf den 14. März vertagt.


Quelle:
KNA