Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in verschiedenen Ländern

"Homo-Ehe" in Europa

Die Mehrheit der Deutschen ist laut einer Umfrage für die "Homo-Ehe". In vielen europäischen Ländern ist sie im Gesetz verankert, auch in traditionell katholischen. Aber es gibt auch Widerstände. Ein Überblick.

Autor/in:
Bettina Nöth und Franziska Broich
"Verlebenspartnert" mit Kind (dpa)
"Verlebenspartnert" mit Kind / ( dpa )

Auf dem Alten Kontinent verändert sich das Eherecht. Immer mehr Staaten in Europa stellen die Partnerschaft von Homosexuellen der traditionellen Ehe gleich. Die SPD hat am Dienstag einen neuen Anlauf angekündigt, um das noch vor den Bundestagswahlen auch in Deutschland zu erreichen. Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Januar sind 83 Prozent der Deutschen für Eheschließungen zwischen zwei Männern oder zwei Frauen.

Diese sollten demnach über die seit 2001 mögliche eingetragene Lebenspartnerschaft hinausgehen. Die Situation in anderen EU-Staaten ist unterschiedlich: Während in einigen nord- und westeuropäischen Ländern schwule und lesbische Paare heterosexuellen voll gleichgestellt sind, sieht es in vielen Ländern Ost- und Südeuropas anders aus. In den vergangenen Jahren führten auch traditionell katholische Länder wie Italien und Irland gleichgeschlechtliche Partnerschaften ein.

Taubira-Gesetz in Frankreich

Obwohl homosexuelle Paare in Frankreich seit 2013 heiraten dürfen, führt das sogenannte Taubira-Gesetz immer wieder zu Diskussionen. Benannt nach der früheren Justizministerin Christiane Taubira, öffnet das Gesetz den Ehebegriff und ermöglicht das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Der Kandidat der Republikaner für das Amt des Staatspräsidenten, Francois Fillon, kündigte aber an, das Gesetz zu ändern. Das Adoptionsrecht will er auf heterosexuelle Paare beschränken. "Ein Kind ist immer das Ergebnis eines Vaters und einer Mutter", schrieb Fillon in einem Brief an die französischen Bischöfe.

In Italien ist die "Homo-Ehe" seit 2016 erlaubt. Homosexuelle Paare dürfen sich von einem Beamten trauen lassen. Vor Gericht, vom Finanzamt, im Krankenhaus und im Todesfall werden sie wie Eheleute behandelt. Es gibt allerdings kein Recht auf eine Adoption der Kinder des Lebenspartners.

In Irland wurde 2015 per Referendum die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt, was zu heftiger Kritik aus dem Vatikan führte. 62 Prozent der Iren sprachen sich für Eheschließungen "ungeachtet des Geschlechts" aus. In Großbritannien können Lesben und Schwule seit 2014 heiraten. Die Regelung gilt allerdings nicht für Nordirland.

Niederlande: Standesamtliche Ehe für Homosexuelle

Bereits seit 2005 konnten sie ihre Partnerschaft in Großbritannien eintragen lassen und dadurch die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare erhalten. Als erster Staat weltweit führten 2001 die Niederlande die standesamtliche Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare ein. Dort können homosexuelle Paare auch Kinder adoptieren.

Auch Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Island und Portugal haben inzwischen den Ehebegriff auf Homosexuelle ausgedehnt. Mit Ausnahme Portugals steht dort gleichgeschlechtlichen Paaren auch ein Adoptionsrecht zu. Dänemark, das als erstes Land weltweit 1989 die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare erlaubte, führte 2012 die "Homo-Ehe" ein. Dort und in Schweden können Schwule und Lesben auch in den Gotteshäusern der evangelisch-lutherischen Staatskirche heiraten.

Tschechien war 2006 das erste postkommunistische Land, in dem homosexuelle Paare staatlich anerkannt wurden. Auch in Slowenien, Ungarn, der Schweiz sowie seit 2010 in Österreich gibt es Formen eingetragener Partnerschaften.

Der Großteil der ost- und südosteuropäischen Staaten erkennt gleichgeschlechtliche Partnerschaften weiterhin nicht an. In Polen etwa scheiterten mehrere Vorstöße zur Legalisierung solcher Verbindungen. Weit entfernt von der Anerkennung homosexueller Paare ist Russland: "Homosexuelle Propaganda" steht dort unter Strafe; darunter fallen auch Kundgebungen oder Gespräche über Homosexualität in der Öffentlichkeit.

"Homo-Ehe" kein Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied 2016, dass die "Homo-Ehe" kein Menschenrecht sei. Staaten in Europa haben demnach das Recht, die "Homo-Ehe" zu verweigern. Die Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass die Europarats-Mitgliedstaaten weiterhin das Recht hätten, die Ehe als exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau zu definieren, wie es auch der katholischen Lehre entspricht.


Quelle:
KNA