NRW legt Schutzkonzept für Flüchtlingsunterkünfte vor

Schutz, Betreuung und Beratung

Das Land Nordrhein-Westfalen will Flüchtlinge und Mitarbeiter besser gegen Gewalt in Asylunterkünften schützen. Innenminister Ralf Jäger (SPD) stellte dazu am Donnerstag ein Gewaltschutzkonzept im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags vor.

Sicherheitskräfte auf dem Gelände des Flüchtlingsheims in Burbach / © Ina Fassbender (dpa)
Sicherheitskräfte auf dem Gelände des Flüchtlingsheims in Burbach / © Ina Fassbender ( dpa )

"Viele Geflohene sind traumatisiert", sagte Jäger. "Das Leben in den Einrichtungen kann zu Konflikten führen." Das Konzept enthält sowohl Präventionsmaßnahmen als auch Handlungsempfehlungen für den Fall, dass es zu gewalttätigen Vorfällen kommt.

Die Standards sind verbindlich für alle zentralen Unterbringungseinrichtungen und sollen auch in Erstaufnahmestellen des Landes umgesetzt werden. Sie gelten den Angaben zufolge auch für die jeweiligen Sicherheitsdienste. Das Land werde den Kommunen das Konzept als Modell empfehlen, kündigte das Ministerium an. Die Anforderungen könnten flexibel auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

Opferschutz

Konkret enthält das Konzept unter anderem Vorgaben zu Planung, Ausbau und Belegung von Flüchtlingsunterkünften sowie zur Betreuung und Beratung von Flüchtlingen. Daneben geht es um den Opferschutz und den Zugang zu Hilfsangeboten für Gewaltopfer. Das Dokument wurde von den Ministerien für Inneres, Gesundheit und Familie in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Flüchtlings-, Jugend- und Frauenhilfe sowie Lesben- und Schwulen-Verbänden erarbeitet.

Künftig soll etwa bei der Planung einer Unterkunft darauf geachtet werden, dass die Privatsphäre der Bewohner gewahrt wird. Besondere Schutzbereiche sind für alleinreisende Frauen und Kinder vorgesehen.

Gleichberechtigung und Zusammenarbeit

Bei der Belegung soll auf Heterogenität geachtet werden. Dennoch werden Betreiber angehalten, ethnische und religiöse Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Bewohner sollen zudem über Themen wie Gleichberechtigung, Frauen- und Kinderrechte sowie Rechte von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen aufgeklärt werden.

Das Konzept sieht weiter vor, dass immer sowohl weibliches als auch männliches Betreuungs- und Sicherheitspersonal im Einsatz ist.

Sicherheitskräfte sowie andere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter müssen regelmäßig polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen. Für jede Einrichtung sollen zudem Bezirksregierung, Kommune, Betreiber, Sicherheitsdienst, Feuerwehr und Polizei konkrete Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in schwierigen Situationen treffen. Das Konzeptpapier gibt auch Hinweise, wie Mitarbeiter etwa bei einem Verdacht auf sexuelle Übergriffe reagieren sollen und wie sie mit verheirateten Minderjährigen oder psychisch kranken Menschen umgehen können.


Quelle:
epd