Das Kabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für ein Verbot von Kinderehen auf den Weg gebracht. Danach dürfen Ehen generell erst im Alter von mindestens 18 Jahren geschlossen werden. Ehen sind laut Entwurf automatisch ungültig, wenn der Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre gewesen ist. Ehen von 16- und 17-Jährigen sollen in der Regel aufgehoben werden, was einer Scheidung gleichkäme.
Ausnahmen bei dieser Altersgruppe sind dem Entwurf zufolge aber möglich: In besonderen Härtefällen, etwa bei einer schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung, könne davon abgesehen werden - und auch dann, wenn der minderjährige Gatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Entscheiden soll das ein Familiengericht nach einer Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamtes. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen. Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren.
Mehr als 1400 Kinder verheiratet
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte: "Wir dürfen keine Ehen dulden, die Minderjährige in ihrer Entwicklung beschädigen." Ganz wichtig sei, dass über die Auflösung des Ehebandes hinaus, immer das Wohl der betroffenen Minderjährigen im Mittelpunkt stehen müsse. "Sie dürfen auch keine asyl- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile haben, wenn ihre Ehe nicht wirksam ist", so Maas.
Laut Bundesinnenministerium sind deutschlandweit 1.475 Minderjährige als verheiratet erfasst. Die meisten von ihnen sind Mädchen. 361 haben das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht. Der Aufstellung zufolge kommen mit 664 die meisten minderjährig Verheirateten aus Syrien. Viele stammen auch aus Afghanistan und dem Irak, weitere aus Bulgarien, Rumänien und Griechenland. Letztere gehören meist der dortigen türkischen Minderheit an.
Kinderhilfswerk: Ehen von unter 16-Jährigen auflösen
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich, sah aber die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Bei 16- oder 17-jährigen Ehepartnern könne eine Ehe etwa auch dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweise und kein Zwang ersichtlich sei. Ferner forderte das Hilfswerk, Ehen von unter 16-Jährigen von einem Familiengericht aufheben zu lassen. Bei einer reinen Nichtigkeitserklärung könnten etwa Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen.