Sprecherin Marianna Balfour bestätigte zudem, dass der päpstliche Sonderbeauftragter für den Orden, Kurienerzbischof Angelo Becciu, Festing schriftlich aufgefordert habe, der Versammlung zur Wahl des neuen Spitzenvertreters der Malteser am 29. April in Rom fernzubleiben. Sollte der Brite nicht anreisen, wäre er nicht wahlberechtigt; auch in Abwesenheit könne er jedoch erneut zum Großmeister gewählt werden, so Balfour.
Festing war im Januar auf Druck von Papst Franziskus zurückgetreten. Vorausgegangen war ein Konflikt mit dem Vatikan über die Amtsenthebung des deutschen Ordenskanzlers Albrecht von Boeselager durch Festing im Dezember. Franziskus hatte von Boeselager nach einer Untersuchung des Vorgangs wieder in sein Amt eingesetzt. Nach dem Rücktritt Festings übernahm der Österreicher Ludwig Hoffmann-Rumerstein übergangsweise die Leitung des Ordens.
Erneute Wahl unwahrscheinlich
Eine erneute Wahl Festings halten Beobachter für unwahrscheinlich, da ein solches Votum der Entscheidung des Papstes entgegenstünde. Wahrscheinlicher wäre demnach, dass die Malteser zunächst nur einen Statthalter für ein Jahr wählen und den Reformprozess abwarten, den der päpstliche Sonderbeauftragte Becciu angestoßen hat. Er könnte zu einem Wegfall des umfangreichen Adelsnachweises führen und damit den Kandidatenkreis erweitern.
Zur Wahl tritt am 29. April der große Staatsrat des Malteserorden in Rom zusammen. Etwa 60 Teilnehmer werden dazu erwartet. Im Wesentlichen handelt es sich um Vertreter der regionalen und nationalen Vereinigungen sowie der Ordensregierung.