Das Kabinett hatte ihn vor gut zwei Wochen auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft.
Zugleich sollen vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen.
Großen Zahl verheirateter Minderjähriger
Die Koalitionsfraktionen begründen die geplante Gesetzesänderung unter anderem mit einer großen Zahl verheirateter Minderjähriger, die in jüngster Zeit als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Ihre derzeitige Rechtslage werde "angesichts des Schutzbedürfnisses der Minderjährigen, die verheiratet in der Bundesrepublik Deutschland ankommen, zunehmend als unbefriedigend empfunden", heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs.
Laut Bundesinnenministerium sind deutschlandweit 1.475 Minderjährige als verheiratet erfasst. Die meisten von ihnen sind Mädchen. 361 haben das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht. Der Aufstellung zufolge kommen mit 664 die meisten minderjährig Verheirateten aus Syrien.