Gericht stärkt Sonntagsschutz

Verdi und KAB begrüßen Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut den Sonntagsschutz gestärkt. Die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung begrüßten das Urteil

Am Sonntag bleiben die Geschäfte in Frankfurt geschlossen / © Alexander Heinl (dpa)
Am Sonntag bleiben die Geschäfte in Frankfurt geschlossen / © Alexander Heinl ( dpa )

Sie sprachen von einem guten Tag für die Gesellschaft. Die Leipziger Richter bestätigten ihre frühere Rechtssprechung und betonten am Mittwoch, als Begründung für eine Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag "reicht das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft nicht aus". Ein darüber hinausgehendes öffentliches Interesse müsse "hinreichend gewichtig" sein, um die konkret beabsichtigte Ladenöffnung in ihrem zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Umfang zu rechtfertigen.

Das Gericht erklärte damit eine Rechtsverordnung der Stadt Worms für ungültig, wonach am 29. Dezember 2013 sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein durften. 2013 hatte das Verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz der Stadt Recht gegeben. In dem Rechtsstreit zwischen Verdi und der Stadt Worms vertrat die Gewerkschaft in der Normenkontrollklage auch die Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz verfassungswidrig sei, weil es eine "sachgrundlose Öffnung" von Verkaufsstellen an Sonntagen zulasse und damit gegen den grundgesetzlich festgeschriebenen Sonntagsschutz verstoße.

Nur im Gemeinwohlinteresse

Die Leipziger Richter stellten in ihrer Entscheidung jedoch die rheinland-pfälzische Rechtslage nicht infrage. Ausnahmen vom Sonntagsschutz seien nach der Verfassung von Rheinland-Pfalz nur im Gemeinwohlinteresse zulässig und bedürften somit ebenfalls eines Sachgrundes. Der vorsitzende Richter des achten Senats, Josef Christ, betonte überdies bereits in der Verhandlung: "Nicht jedes über Umsatz und Erwerb hinausgehende Interesse rechtfertigt jede Ladenöffnung."

 Zugleich unterstrich er, dass je umfangreicher die Freigaben für Ladenöffnungen seien und damit öffentlich sichtbar, "desto gewichtiger muss der Sachgrund, das Gemeinwohl-Erfordernis, dafür sein". Schon in einem früheren Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht 2015 entschieden, dass die Ladenöffnung am Sonntag immer in "engem räumlichen Bezug zu einem konkreten Marktgeschehen stehen muss". Auf Initiative von Verdi gab es in den vergangenen Jahren teils mit Unterstützung von kirchlichen Organisationen wie der KAB rund 110 Verfahren gegen kommunale Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage, darunter aus Sicht der Gewerkschaft die allermeisten mit Erfolg.

KAB: Urteil bedeute "eine Ohrfeige"

Die KAB erklärte zum Leipziger Urteil, es bedeute "eine Ohrfeige für das rheinland-pfälzische Verwaltungsgericht sowie für die Stadt Worms, die glaubt, ohne Sachgrund Genehmigungen für Sonntagsöffnungen aussprechen zu können", erklärte der Experte für Sonntagsschutz, Hannes Kreller. Verdi betonte, das Urteil mache deutlich, dass "alle Bestrebungen, die Voraussetzungen für Sonntagsöffnungen in den Landesgesetzen weiter zu lockern, durch den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz ins Leere laufen".


Quelle:
KNA