Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hat die Kirche zu einer kritischen Prüfung von Flüchtlingen aufgerufen, die zum Christentum konvertieren wollen. "Missbräuchliche, erschlichene Taufen können nicht geduldet werden", sagte Meister dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Mittwoch). Der Bischof reagierte damit auf den Fall eines afghanischen Asylbewerbers, der zum Christentum übergetreten und dadurch der Abschiebung entgangen war. Der 41-Jährige hatte trotz Fußfessel am Wochenende in Bayern einen fünfjährigen Jungen getötet.
Meister sagte, es sei notwendig, die jeweilige Lebenssituation des Taufwilligen genau zu kennen. "Es ist klar, dass die Beurteilung des Sakraments der Taufe nicht einer weltlichen Gerichtsbarkeit untersteht." Pastoren dürften sich dabei nicht unter Druck setzen lassen. Dennoch sei "bei aller Sorgfalt im Umgang mit Taufbegehren von Geflüchteten nicht auszuschließen, dass es im Einzelfall zu Missbräuchen kommt". Für Sanktionen sei nicht die Kirche, sondern der Staat zuständig. "Es ist die Aufgabe staatlicher Gerichte, gegen diese Form von Missbrauch entschieden vorzugehen", sagte der Bischof.
"Eins und eins zusammenzählen"
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Ulf Küch, hält Konversionen von muslimischen Flüchtlingen zum Christentum für einen "Trick, um im Land bleiben zu können". "Muslime dürfen den Glauben nicht wechseln", sagte Küch den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Es müsse schon viel passieren, damit Muslime ihre Religion aufgeben.
"Wenn die Abschiebung des Täters daran gescheitert ist, dass er seinen Glauben gewechselt hat, dann muss man nur eins und eins zusammenzählen", sagte der Vizechef des Verbands der Angehörigen der Kriminalpolizei. Küch äußerte sich mit Blick auf den Fall eines afghanischen Asylbewerbers, der am Wochenende in einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern einen fünfjährigen Jungen getötet hatte. Der verurteilte Straftäter war vor Jahren zum christlichen Glauben übergetreten und hatte sich erfolgreich gegen eine Abschiebung nach Afghanistan gewehrt.
Monatelange Prüfung
Das Bistum Augsburg, wo der afghanische Flüchtling getauft wurde, verteidigte am Mittwoch das Vorgehen: "Bevor jemand getauft und damit in die Kirche aufgenommen wird, muss er einen monatelangen Prozess der Vorbereitung und der Prüfung durchlaufen." Dies gelte für alle Taufbewerber, unabhängig von Herkunft oder kulturellem Hintergrund. "Christ wird man nicht im Galopp", sagte der Leiter des Bischöflichen Seelsorgeamtes, Bertram Meier.
Bevor die Taufe gespendet werde, müsse die ausdrückliche Erlaubnis des Bischöflichen Ordinariats eingeholt werden, sagte Meier weiter. "Damit stellen wir sicher, dass sich niemand die Taufe 'erschleicht'. Uns ist deshalb auch kein einziger Fall bekannt, dass die Taufe als Vorwand genutzt wurde, um nicht abgeschoben zu werden." Die Zahl der Muslime, die sich taufen ließen, sei in den vergangenen Jahren gering gewesen - bistumsweit weniger als zehn Personen pro Jahr.
Urteil in München
Das Verwaltungsgericht München hatte im Juli 2014 festgestellt, der Mann habe einen "ernsthaften Glaubenswechsel vollzogen und praktiziere den christlichen Glauben auch nach außen hin". 2012 habe er sich taufen und firmen lassen, er gehe nach eigenen Angaben regelmäßig in die Kirche. "Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass der Kläger in Afghanistan aufgrund seines Abfalls vom moslemischen Glauben und der Zuwendung zum christlichen Glauben der konkreten Gefahr von schwerwiegendenen Übergriffen auf seine Person ausgesetzt wäre."