"Ehe für alle" kommt in den Bundesrat

Debatten gehen weiter

Nun muss der Bundesrat ran: Der wird sich an diesem Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause abschließend mit der "Ehe für alle" befassen. Damit wäre eine weitere Hürde passiert. Die Zustimmung gilt als sicher.

Bundesrat / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Bundesrat / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

Billigt die Länderkammer die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare, dann muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es in Kraft treten kann.

Enthaltung aus NRW?

Nordrhein-Westfalen will sich bei der Abstimmung offenbar enthalten, wie aus Kreisen der CDU-/FDP-Koalition verlautete. Offenbar hatten sich die Koalitionspartner am Dienstag bei einer Kabinettssitzung in Münster auf die Stimmenthaltung verständigt, da sie unterschiedliche Positionen zur "Ehe für alle" vertreten.

Möglich wäre noch, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit der Angelegenheit zu betrauen. Die bayerische Staatsregierung, die der "Ehe für alle" kritisch gegenüber steht, kündigte jedoch an, auf einen solchen Schritt verzichten zu wollen. Stattdessen prüfe man eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies werde aber "sehr sorgfältig und ohne Zeitdruck" geschehen, betonte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU).

In einem Gastbeitrag für die "Welt" (Freitag) bekräftigt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seine zuletzt mehrfach geäußerte Auffassung, wonach es zwischen der "Ehe für alle" und dem Verfassungsgebot des Schutzes der Ehe keinen Widerspruch gebe. "Der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes", so Maas.

Kritik aus Kirchenkreisen

Der Berliner katholische Weihbischof Matthias Heinrich erneuerte dagegen die Kritik der Kirche an der Einführung einer "Ehe für alle". Der vor einer Woche gefasste Beschluss des Bundestags sei eine "Mogelpackung", schreibt Heinrich in einem Gastbeitrag für die Boulevardzeitung "B.Z.". Der Begriff der Ehe sei "kurzerhand umgedeutet" worden.

Die Verfasser des Grundgesetzes hätten mit Ehe und Familie "eindeutig die auf Dauer angelegte Partnerschaft von Mann und Frau gemeint", betont der Weihbischof. Auch die katholische Kirche bleibe aus guten Gründen bei diesem Verständnis. Den Vorwurf, damit Homosexuelle zu diskriminieren, wies Heinrich zurück. Es gehe vielmehr "um Klarheit in den Begriffen und um Redlichkeit".


Quelle:
KNA