Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, dann auch gemeinsam Kinder adoptieren. Die Öffnung für die "Ehe für alle" hatte der Bundestag am 30. Juni mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später.
Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Eingetragene Lebenspartnerschaften können nach der neuen Regelung in Ehen umgewandelt werden. Dazu müssen die Partner persönlich und gemeinsam eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben.
Eine Pflicht zur Umwandlung gibt es nicht. Neue Lebenspartnerschaften können künftig allerdings nicht mehr eingegangen werden. Es gibt dann für alle nur noch die Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber weiter bestehen, wenn die Paare keine Umwandlung in eine Ehe wollen.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare war 2001 eingeführt worden. Sie sicherte den Lebenspartnern der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten. Ebenso übernehmen sie Pflichten, beispielsweise bei Unterhaltszahlungen. (epd)