Wie die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz auf Anfrage bestätigte, soll es weiterhin in jedem Bistum in Deutschland möglich sein, die Trauung in der alten Form zu feiern, wie sie bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) üblich war.
In einem Beschluss, den der Ständige Rat der Bischofskonferenz in seiner Sitzung vom 19. und 20. Juni gefasst hat, heißt es dazu: "Anfragen von Gläubigen, die eine Eheschließung in der Liturgie des Vetus ordo (ritus extraordinarius) erbitten, sind an das jeweilige Ordinariat weiterzuleiten. Dieses wird dafür sorgen ... dass ein Priester gemäß den Leitlinien zum Motu proprio Summorum Pontificum von 2007 beauftragt wird."
Trauungsmesse nach altem Ritus
In allen deutschen Bistümern gibt es reguläre Priester, die eine Trauungsmesse nach dem alten Ritus feiern können. Deshalb machen die deutschen Bischöfe nicht von der neuen Möglichkeit Gebrauch, Priestern der von Rom getrennten Piusbruderschaft diese Aufgabe zu übertragen. Diese Möglichkeit hatte Papst Franziskus den Bischöfen weltweit im März in einem Schreiben der Kommission "Ecclesia Dei" erstmals fakultativ eingeräumt.
Die Priester der Piusbruderschaft sind laut Kirchenrecht nicht legal, aber gültig geweiht. Papst Franziskus strebt eine vollständige Wiedervereinigung zwischen Rom und dieser irregulären Gruppierung an. Er hat ihnen deshalb die Möglichkeit eröffnet, gültig und legal das Bußsakrament zu spenden sowie die Messe bei Trauungen zu feiern.