Die umstrittene Regelung im Aufenthaltsgesetz, die bis März 2018 gilt, dürfe auf keinen Fall verlängert werden, sagte Franz Josef Gebert, Vorsitzender des Diözesan-Caritasverbandes Trier, dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Das wäre ein fatales Signal, das dem Schutz von Ehe und Familie diametral entgegen laufen würde." Auch behinderten diese Restriktionen Fortschritte bei der Integration der Flüchtlinge. 2016 erhielten laut Bundesinnenministerium von insgesamt eingereisten 280.000 Flüchtlingen knapp 154.000 Personen subsidiären Schutz.
Gebert verwies darauf, dass seit 2016 "das Leid der betroffenen Familien, die eine oft quälende Zeit des Wartens hinter sich haben, weiter vergrößert wird". Die Integration der vor allem betroffenen Menschen aus Syrien werde massiv behindert, "weil zerrissene Familien alle anderen Gedanken für die Zukunft in den Hintergrund drängen". Erst wenn die Familie vereint sei, "werden die Kräfte und Energie freigesetzt, ohne die der Aufbruch in eine gemeinsame neue Zukunft nicht möglich ist", erläuterte der Geistliche.
Keine schnelle Lösungen in Syrien zu erwarten
Seit August 2015 habe man beim Familiennachzug bundesweit eine gute rechtliche Grundlagen gehabt, sagte Gebert. Aufgrund der steigenden Zahlen der Bürgerkriegsflüchtlinge gilt allerdings seit März 2016 der zunächst befristet ausgesetzte Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz. Gebert zufolge wird die Frage des Familiennachzugs noch über Jahre aktuell bleiben. Mit Blick auf den Bürgerkrieg in Syrien sagte er: "Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass es nicht zu schnellen Lösungen kommen wird."
Der Vorsitzende des Diözesan-Caritasverbandes rief die Politik auf, mehr zu tun, um Fluchtursachen zu beseitigen. Auch müssten europäische Erstaufnahmeländer verstärkt unterstützt werden: "Es geht um derart große Probleme, die nur gelöst werden können, wenn ein europaweit abgestimmtes solidarisches Vorgehen erreicht wird."