Neuer Kopftuchfall vor Berliner Arbeitsgericht -

Fall von Diskriminierung?

In Berlin häufen sich Klagen wegen Diskriminierung infolge des Kopftuchverbotes im öffentlichen Dienst. Der Integrationsbeauftragte fordert eine Überprüfung der Regelung: Das Neutralitätsgesetz sei nicht mehr zeitgemäß, kritisiert er.

Kopftuch in der Schule / © Frank Rumpenhorst (dpa)
Kopftuch in der Schule / © Frank Rumpenhorst ( dpa )

Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner allgemeinbildenden Schulen beschäftigt weiter das Berliner Arbeitsgericht. Am Montag verhandelte das Gericht erneut den Fall einer türkischstämmigen, kopftuchtragenden Lehrerin, die wegen Diskriminierung eine Entschädigung vom Land Berlin einklagt.

Neutralistätsgesetz fördere eher Diskriminierung

Angesichts zunehmender Klagen fordert Berlins Integrationsbeauftragter Andreas Germershausen eine Überprüfung des Neutralitätsgesetzes zum Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst. Das Gesetz fördere eher die Diskriminierung als die Integration, sagte Germershausen dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Im aktuellen Fall erhielt die klagende Mathematik- und Deutschlehrerin nach einem Auswahlgespräch Ende Mai zunächst kein Anstellungsangebot für eine staatliche Schule. Daraufhin habe sie an einer privaten Grundschule eine befristete Stelle angenommen, sagte die Mutter von drei Kindern am Montag vor Gericht.

Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts lehnten Klägerin und der Vertreter der Senatsbildungsverwaltung zunächst ab.

Weitere vier "Kopftuchfälle" in den kommenden Monaten

In den kommenden Monaten stehen weitere "Kopftuchfälle" zur Verhandlung an. Laut Arbeitsgericht sind zwischen Januar und April kommenden Jahres bereits vier Termine angesetzt. Hintergrund der Klagen ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verbietet.

In zurückliegenden Fällen hatten kopftuchtragende muslimische Lehramtsanwärterinnen oder Lehrerinnen erfolgreich gegen das Verbot wegen Diskriminierung geklagt und eine Entschädigung erstritten. Das Land bietet ihnen in der Regel nur eine Anstellung an einer Berufsschule an, wo das Verbot religiöser Symbole nicht gilt, nicht aber an einer allgemeinbildenden Grund- oder Sekundarschule oder an einem Gymnasium.

Anstellung erst auf Nachfrage

Im dem am Montag verhandelten Fall hatte die klagende Lehrerin nach einem sogenannten Casting vor Schulleitern Ende Mai zunächst keine Benachrichtigung oder Jobangebot erhalten, obwohl dies zeitnah erfolgen sollte. Erst auf Nachfrage durch eine Rechtsanwältin bei der Senatsschulverwaltung habe sie Mitte Juli ein Anstellungsangebot in einer Berufsschule erhalten.

Durch die fehlende zeitnahe Benachrichtigung fühlte sich die Klägerin diskriminiert. Die Tatsache, dass sie beim "Casting" ein Kopftuch trug, sei bei dem Auswahlgespräch nicht thematisiert worden, sagte sie auf Nachfrage des Richters.

Das Gericht bot im Rahmen einer gütlichen Einigung der Klägerin für das erfolglose Casting 500 Euro Aufwandsentschädigung an. Dieser Vorschlag wurde zunächst von beiden Seiten abgelehnt.

Neutralitätsgesetz sei nicht integrationsfördernd

Berlins Integrationsbeauftragter Germershausen sagte, er sehe das vor mehr als zehn Jahren in Kraft getretene Neutralitätsgesetz sehr kritisch. "Es hat sich nicht integrationsfördernd ausgewirkt und sollte komplett auf den Prüfstand gestellt werden."

Zwar schließe das Gesetz formal Symbole aller Religionen für bestimmte Berufsgruppen aus, nicht nur das Kopftuch: "Letztlich hat es aber in erster Linie Nachteile für muslimische Frauen gebracht", sagte Germershausen.

Kopftuchtragenden Frauen werde der Zugang zu bestimmten Berufen wie Lehrerin, Erzieherin, Polizistin, Staatsanwältin und Richterin verwehrt. "Vor diesem Hintergrund hat es sich als negativ erwiesen und ist nicht zeitgemäß", sagte Germershausen.

Verbot nur bei konkreter Gefährdung des Schulfriedens

Wer das Kopftuch von vorneherein verbiete, erkläre es "potenziell für gefährlich und trage zu einem negativen Diskurs über den Islam bei", ergänzte er. Weiter verwies er auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2015, das ein generelles Kopftuchverbot ausgeschlossen und eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens zur Voraussetzung eines Verbotes gemacht hatte.


Quelle:
epd
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