Niedersachsen will Sonn- und Feiertagsausnahmen einschränken

Ruhe soll zur Regel werden

Sonntagsruhe, Zeit für die Familie und Möglichkeiten zur Besinnung: Dafür will die niedersächsische Landesregierung sorgen und die genehmigungspflichtigen Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz für Arbeitnehmer weiter einschränken.

Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz ( KNA )

Das Sozialministerium prüfe derzeit, welche Maßnahmen erforderlich seien, "um in Zukunft - nicht nur an Weihnachten - einen besseren Schutz" zu ermöglichen, sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) am Mittwoch im Landtag in Hannover. Sie bat die Unternehmen im Land dringend darum, ihren Beschäftigten, "wenn nur irgend möglich", an Weihnachten freie Zeit und ein Zusammensein mit ihren Familien zu geben.

Die Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitgesetz sind bundesweit einheitlich geregelt. Zur Änderung bedürfte es deshalb einer Gesetzesinitiative im Bund.

Arbeiten an Weihnachten

Hintergrund sind inzwischen verworfene Pläne von zwei Schlachtbetrieben im Landkreis Cloppenburg, am zweiten Weihnachtsfeiertag zu produzieren. Sie hatten dafür einen Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg gestellt. Das stellte nach Prüfung fest, dass ohne die Ausnahme ein unverhältnismäßiger Schaden für die Betriebe entstehe. Nach Protesten vor allem aus Kirchen und Gewerkschaften hatte die betroffenen Unternehmen das Gewerbeaufsichtsamt gebeten, die Genehmigung zurückzunehmen.

Reimann würdigte in ihrer Rede das Engagement. Die Einsicht der Unternehmen hätte ohne das breite gesellschaftliche Bündnis sicher nicht erreicht werden können. Da die Landesregierung das Interesse der Beschäftigten am Schutz der Weihnachtsfeiertage stärker bewerte, habe sie die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter angewiesen, vor weiteren Entscheidungen dem Sozialministerium zu berichten.

Feiertagsschutz von besonderer Bedeutung

Der Sonn- und Feiertagsschutz sei an den Weihnachtstagen von besonderer Bedeutung, so die Ministerin. Familien sollte eine selbstbestimmte und angemessene Feiertagsgestaltung ermöglicht werden. Aber auch grundsätzlich sollte an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet werden. Das sei in Zeiten von Arbeitsverdichtung und Digitalisierung wichtig, damit die Menschen gesund blieben und nicht ausfielen.

Laut Arbeitsschutzgesetz sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den gesetzlichen Grundsätzen möglich. So können Aufsichtsbehörden etwa an fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr die Beschäftigung bewilligen, um einen unverhältnismäßigen Schaden für den Betrieb zu verhindern.


Quelle:
KNA
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