Konkret geht es um den Nachzug von Familienmitgliedern subsidiär geschützter Flüchtlinge. Der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe wurde bereits kurz nach der Einführung vor zwei Jahren wieder ausgesetzt. Die Einschränkung läuft aber am 18. März aus. Die AfD fordert nun, das Recht wieder abzuschaffen, die Grünen hingegen verlangen die uneingeschränkte Zulassung. Union, SPD und FDP plädieren für eine vorübergehende Verlängerung der Aussetzung bis zu einer endgültigen Neufassung.
Der Gesetzgeber hatte auch subsidiär Geschützten Mitte 2015 das Recht auf Familiennachzug gewährt, was bis dahin nur Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention zustand. Wegen des hohen Flüchtlingsandrangs setzte die Bundesregierung dies aber schon kurz darauf - befristet auf zwei Jahre - wieder aus. Vor allem CDU und CSU drängten auf eine weitere Begrenzung.
Erst aussetzen, dann begrenzen
Bei den Sondierungsgesprächen einigten sich Union und SPD nun darauf, den Familiennachzug bis zu einer Neuregelung weiter auszusetzen und dann zu begrenzen. Die künftige Regelung soll den Nachzug auf 1.000 Personen pro Monat einschränken. Und er soll nur gewährt werden, wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen wurden, wenn die Antragsteller keine schwere Straftat begangen haben, wenn es keine terroristischen "Gefährder" sind und eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist. Ferner soll die Neuregelung Anreize ausschließen, dass Eltern ihre Kinder vorschicken, um dann selbst nachziehen zu können.
Die Union will am Freitag einen Gesetzentwurf in das Parlament einbringen, der den Familiennachzug bis zu einer Neureglung weiter aussetzt. Diese "soll bis zum 31. Juli 2018 erarbeitet werden", heißt es in der Vorlage. Dies dürfte aber wohl nur möglich sein, wenn eine große Koalition zustande kommt. Über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen wird die SPD aber erst am Wochenende entscheiden. Deshalb hat sich sie mit einer eigenen oder gemeinsamen Gesetzesvorlage bislang zurückgehalten.
Eigener Gesetzentwurf der FDP
Eine von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) zunächst angestrebte überfraktionelle Lösung kam jedenfalls nicht zustande. Die FDP setzt sich in einem eignen Gesetzentwurf zwar ebenfalls für eine weitere Aussetzung auf zwei Jahr ein. Sie fordert aber eine umfassende Regelung im Rahmen eines Einwanderungsgesetzes.
Ferner sieht sie bis dahin eine wesentlich großzügigere Härtefallregelung vor als Union und SPD im Sonderungspapier. Eine Kontingentierung des Ehegattennachzugs auf 1.000 pro Monat sei auch mit Blick auf das Grundgesetz bedenklich, betonen die Freien Demokraten.
Grüne auf Linie der Kirchen
Die Grünen fordern, den Familiennachzug wieder ohne Einschränkung zu gestatten. Die Aussetzung habe bereits "fatale Folgen" für die Betroffenen. Sie sehen sich auf einer Linie mit den Kirchen: "Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, nennt es eine Frage der Klugheit, weil der Familiennachzug der Integration diene", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. "Wer auf Dauer hier ist, muss seine Kinder oder Ehegatten nachholen können, das ist ethisch geboten", wird Marx zitiert.
Vorschlag der AfD
Die AfD wird bereits am Donnerstag in erster Lesung ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorlegen, der den "völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter" verlangt. Eine Familieneinheit könne "auf Wunsch im Herkunftsland oder in einem Drittstaat auf Dauer hergestellt werden", heißt es weiter.
Deutschland sei durch den Flüchtlingszuzug schon jetzt überfordert. Wie viele Menschen im Falle einer vollen Wiederzulassung des Familiennachzugs tatsächlich kommen würden, ist offen. Jüngste Schätzungen gehen von 50.000 bis 120.000 Personen aus. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom Oktober auf der Grundlage einer Befragung Betroffener rechnete mit 50.000 bis 60.000 Personen. Den Auslandvertretungen des Auswärtigen Amtes lagen nach eigenen Angaben zum Jahreswechsel rund 54.000 Anfragen von Syrern und Irakern für Nachzugsvisa vor.