Das schrieb Schick am Donnerstag auf seiner Facebook-Seite. Dies sei "Christenpflicht, wenn es um Wahrheit und Recht geht".
Am Dienstag hatte das Amtsgericht Bamberg einen Rechtsanwalt vom Vorwurf der Beleidigung des Erzbischofs freigesprochen. Die Äußerungen des Juristen auf Facebook seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Konkret hatte der Angeklagte auf Facebook geschrieben: "Stell Dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin."
Dialog und Streit
Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass die Äußerungen zwar äußerst geschmacklos und unangemessen seien, auch gegenüber den Opfern des Anschlags auf den Priester Jacques Hamel, der im Juli 2016 in Frankreich von Islamisten ermordet worden war. Letztlich überschritten sie aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit. Zugunsten des Angeklagten könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine Herabwürdigung des Erzbischofs nicht beabsichtigt gewesen sei und es sich "nur" um eine bloße Unmutsäußerung handele.
Ohne darauf direkt Bezug zu nehmen, schrieb Schick: "Was ein Gericht nicht bestraft, ist damit weder Recht noch recht." Zur christlichen Kultur gehöre auch, gegen "jede Art von Wut und Lästerung" vorzugehen, "ebenso Dialog, auch Streit, aber immer offen, nicht anonym", so der Erzbischof. "Wir müssen auch nicht jede Backe hinhalten."
AfD-Streit
Der Prozess war die zweite strafrechtliche Verfolgung von Hassbotschaften und Drohungen gegen den Erzbischof. Sie waren in den Kommentaren auf der Facebook-Seite der AfD im Herbst 2016 veröffentlicht worden. Ein weiterer Facebook-Nutzer erhielt einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung von 100 Tagessätzen je 40 Euro. Er hatte geschrieben: "Dieses ganze Politiker- und Pfaffengesindel sind korrupte Verbrecher und gehören liquidiert".
Hintergrund war eine Äußerung Schicks zur Frage, ob es einen muslimischen Bundespräsidenten geben könne. Er hatte damals gesagt, dass dies grundsätzlich bei einer entsprechenden Wahl durch die Bundesversammlung möglich sein müsse. Er sehe jedoch dafür derzeit keine gesellschaftliche Mehrheit.
Die AfD hatte daraufhin auf ihrer Facebook-Seite ein Bild des Erzbischofs mit der Schlagzeile "Kirche: muslimischer Bundespräsident denkbar" sowie mit einer Art Stempel mit dem Wort "Halal" versehen. Es ist das arabische Wort für "erlaubt", wie es auf bestimmten Lebensmitteln zu finden ist.