Die Fragen brauchten eine klare ethische Dimensionierung, die primär an Lebensrecht und Würde jedes einzelnen Menschen Maß nehmen und Verkehrssicherheit organisieren müsse, sagte Losinger am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er äußerte sich aus Anlass des Deutschen Verkehrsgerichtstags, der am Freitag in Goslar zu Ende gegangen war.
Der Verkehrsgerichtstag hatte sich unter anderem mit rechtlichen Fragen des automatisierten Fahrens befasst. Losinger zufolge ist dies "nicht nur eine juristisch logische, sondern eine ethisch notwendige Konsequenz aus den dramatischen Entwicklungen und neuen technischen Möglichkeiten der Digitalisierung der Mobilität". Aus ethischer und technischer Perspektive folgerichtig sei dabei, sich mit den Risiken und den Haftungsfragen der neuen Steuerungssysteme zu befassen.
Daten gegen Daten
Als Mitglied der Ethikkommission "Automatisiertes und Vernetztes Fahren" des Bundesverkehrsministeriums hat Losinger 2017 an der Zusammenfassung zentraler Probleme des autonomen Fahrens mitgewirkt. So geht es darum, die Sicherheit der Mobilität durch digitale Steuerung zu erhöhen. Außerdem müsse die Haftung bei Unfällen geklärt werden. Auch die Frage der Datensicherheit, der Datenspeicherung und des Datenschutzes in den vernetzten Systemen sei zu lösen.
Laut Losinger stehen dadurch folgende Fragen an: "Braucht es eine Blackbox zur Feststellung des Unfallvorgangs? Wem gehören die erzeugten und gespeicherten Daten - personenbezogener und fahrbezogener Herkunft? Dürfen Menschen nach Zahl oder persönlichen Merkmalen bei Unfallsituationen beurteilt und in den Algorithmen selektiert werden? Wie wird die Haftung festgelegt, unterschieden je nach menschlichem oder digitalem Fahrzustand?" All dies müsse auch international beantwortet werden.