Demnach genehmigten die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter im Jahr 2017 insgesamt 3462 Anträge auf Sonn- oder Feiertagsarbeit. Lediglich 13 entsprechende Ersuchen von Unternehmen lehnten die Behörden ab. Damit stieg die Zahl bewilligter Ausnahmen binnen zehn Jahren um etwa 60 Prozent. 2007 genehmigten die Ämter noch 2192 Anträge.
Besorgniserregende Entwicklung
Felix Bernard, Leiter des Katholischen Büros Niedersachsen, sprach von einer besorgniserregenden Entwicklung. "Wenn heute zunehmend über Stress und Burn-out am Arbeitsplatz geklagt wird, dann hängt das auch damit zusammen, dass ein Tag des Abschaltens, des Innehaltens und der Ruhe fehlt", sagte der Vertreter der katholischen Bistümer in Niedersachsen. "Deshalb treten wir einer Aushöhlung der durch unser Grundgesetz geschützten Sonn- und Feiertagsruhe entgegen und appellieren, den kulturellen Wert unserer Sonn- und Feiertage zu achten."
Unternehmen können laut Arbeitszeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe beantragen. Krankenhäuser, Gaststätten oder andere Betriebe, die klassischerweise an Sonntagen arbeiten, fallen nicht darunter. Für sie gelten bereits andere Bedingungen. Vergangenes Jahr hatten laut der Zeitung zwei Fleischhersteller für Diskussionen gesorgt, die am Zweiten Weihnachtstag arbeiten lassen wollten. Nach Kritik seien die Werkstore geschlossen geblieben.