Mahnungen zum richtigen Umgang mit Osterfeuern

Zum Schutz von Mensch und Tier

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW mahnt zu Ostern den richtigen Umgang mit Osterfeuern an. Für das sichere Abbrennen der Feuer müssten Veranstalter die Belange von Anwohnern und den Tierschutz beachten.

Ein Junge sitzt vor dem Osterfeuer / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Junge sitzt vor dem Osterfeuer / © Harald Oppitz ( KNA )

Das erklärte die Behörde in Recklinghausen. Abgebrannt werden dürfen demnach nur naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei solle das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung mit Feinstaub und Kohlenmonoxid möglichst gering zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz seien genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff.

Durch Ordnungsämter genehmigen lassen

Zum Schutz von Tieren sollte der Holzhaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, empfahl die Behörde weiter. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können und beim Abbrennen des Osterfeuers verletzt oder getötet werden.

Den Angaben zufolge unterliegen Osterfeuer der Rechtsprechung zu Brauchtumsfeuern. Dazu gehört, dass diese von ortsansässigen Vereinen oder Kirchen ausgerichtet werden müssen. Jedes Feuer muss durch das zuständige Ordnungsamt genehmigt werden.


Quelle:
epd