"Ein toter Mensch kann ebenso wenig wie ein lebender Eigentum eines Anderen sein", erklärte der landespolitische Vertreter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Martin Vogel bei der Anhörung im Landtag. Die vorgesehene Gesetzesänderung würde es möglich machen, verstorbene Menschen zu kommerzialisieren.
Vor dem Innenausschuss des Landtags erklärte die Leiterin des Katholischen Büros Berlin-Brandenburg, Martina Köppen, wenn ein Verstorbener in einem Grab beerdigt sei, könne jeder Besucher seiner dort gedenken. Wenn die Totenasche zu einem Diamanten verarbeitet werde, sei dies nur dem Besitzer möglich. "Das auf eine Person zu verengen, ist aus unserer Sicht völlig falsch", betonte die Juristin.
Dagegen begrüßte der Referatsleiter beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Thomas Golinowski, die geplante Neuregelung. Mit der Gesellschaft wandle sich auch die Kultur des Totengedenkens. Auch ein "Erinnerungskristall" sei eine Möglichkeit, an den Verstorbenen zu denken.
Fehl- und Totgeburten: "Bestattung unabhängig vom Gewicht"
Thema war zudem die Frage, ob es in dem Gesetz eine Bestattungspflicht für Fehl- und Totgeburten unabhängig von deren Gewicht geben soll. Der Entwurf der rot-roten Landesregierung sieht eine solche Pflicht erst ab einem Geburtsgewicht von 1.000 Gramm vor. "Bei Totgeburten empfinden trauernde Eltern den Verlust ihres Kindes als abgrundtiefe Katastrophe, der sich jede Qualifizierung entzieht", sagte Vogel. Er sprach sich für eine Bestattungspflicht unabhängig vom Gewicht aus.
Auch Köppen erklärte, eine würdige Art der Trauer und des Abschieds sei wichtig, um den Hinterbliebenen ein würdevolles Gedenken zu ermöglichen. Deshalb werde in den Krankenhäusern kirchlicher Träger jedes tot- und fehlgeborene Kind bestattet. Oft kämen Angehörige noch Monate später und fragten, wo es beigesetzt sei.