Bundesinstitut hat 104 Anträge auf Sterbehilfe erhalten

Weiter keine Hilfe zur Selbsttötung

Vor über einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil zur Abgabe tödlicher Medikamente an sterbewillige Patienten gefällt. Einem Medienbericht zufolge gibt es immer noch keine Lösung für die Betroffenen. 

Bischöfe sind gegen Sterbehilfe / © Jörg Loeffke (KNA)
Bischöfe sind gegen Sterbehilfe / © Jörg Loeffke ( KNA )

Mittlerweile seien 20 der 104 Patienten, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt haben, ein Medikament zur Selbsttötung erwerben zu dürfen, gestorben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP hervor, über die das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet. Bisher habe das Institut über keinen der Anträge entschieden.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bislang nicht umgesetzt hat. Das Gericht hatte im März 2017 geurteilt, dass das Bundesinstitut Schwerstkranken den Kauf einer Selbsttötungsarznei in "extremen Notlagen" nicht verwehren dürfe. Der damalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe hatte das Urteil kritisiert und erklärt, Behörden dürften nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden.

"Nicht Aufgabe des Staates"

Ein Gutachten für das dem Ministerium unterstellte BfArM kam zu dem Schluss, das Urteil sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Über das weitere Vorgehen ist bis heute nicht entschieden. Die Beratungen seien "abgeschlossen", schreibt das Ministerium laut "Spiegel" heute und erklärt, es könne "grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates sein", die Tötung eines Menschen "aktiv zu unterstützen". Betroffenen stehe es frei, Rechtsanwälte einzuschalten.

Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, wirft der Bundesregierung Zynismus vor: "Wer todkrank auf eine positive Entscheidung des Bundesinstituts hofft, will sich nicht mit Anwälten herumschlagen, sondern braucht eine klare Entscheidung." Über das weitere Vorgehen ist laut einem Bericht des "Spiegel" bislang nicht entschieden. In diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht über das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe der Selbsttötung entscheiden.


Quelle:
dpa , KNA