Katholische Kirche einigt sich mit der GEMA

Neue pauschale Vergütung

Kirchenmusiker und Chöre in der katholischen Kirche können aufatmen. Der Verband der Diözesen Deutschlands hat sich mit der GEMA auf eine neue Regelung zur Vergütung relevanter Musik außerhalb von Gottesdiensten verständigt.

Notenblatt eines Chorsängers / © Jörg Loeffke (KNA)
Notenblatt eines Chorsängers / © Jörg Loeffke ( KNA )

Die katholischen Kirchengemeinden müssen die GEMA-Vergütungen für die musikalischen Aufführungen nun nicht mehr selbst zahlen, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte.

Nur eine Meldepflicht

Der neu ausgehandelte, pauschale Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das gebe den katholischen Einrichtungen langfristig Planungs- und Rechtssicherheit, so die Bischofskonferenz. Konzerte der Ernsten Musik oder Gospelgesang unterliegen danach lediglich einer Meldepflicht. Nur Konzerte der Unterhaltungsmusik sind vom Vertrag nicht erfasst und sind sowohl zu melden als auch zu vergüten.

Zudem wurde der Vertrag mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2018 geschlossen. Somit sind bereits durchgeführte und gemeldete Veranstaltungen nachträglich von der neuen pauschalen Regelung erfasst. Bereits gestellte Rechnungen werden von der GEMA storniert, bereits bezahlte Rechnungen werden zurückerstattet.

Vertragliche Regelung

"Wir freuen uns, dass es gelungen ist, mit der GEMA wieder eine vertragliche Regelung für die Musiknutzungen bei Aufführungen in kirchlichen Einrichtungen zu erreichen", sagte VDD-Geschäftsführer Pater Hans Langendörfer. In Verhandlungen im vergangenen Jahr hatte es zunächst keine Einigung gegeben. Die Kündigung des bisher geltenden Pauschalvertrages durch die GEMA hatte vielfach zu erheblichen Verunsicherungen in den Pfarreien und Gemeinden geführt.

In der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) haben sich Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger zusammengeschlossen.

Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden.


Pater Hans Langendörfer / © Harald Oppitz (KNA)
Pater Hans Langendörfer / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA