Arbeitsgemeinschaft für Kirchenasyl kritisiert Verschärfung

"Qualität im Schutz, nicht Quantität von Abwehr"

Schon im Juni hat die Innenministerkonferenz der Länder eine Verschärfungen im Kirchenasyl beschlossen. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche kritisiert die geplante Weisung.

Flüchtlingsunterkunft in Pfarrei (KNA)
Flüchtlingsunterkunft in Pfarrei / ( KNA )

Nach der Innenministerkonferenz der Länder soll die sogenannte Überstellungsfrist nach der "Dublin-Verordnung" für Personen im Kirchenasyl von sechs auf 18 Monate verlängert werden – falls kein Härtefall vorliegt.

Eine entsprechende Weisung ist offenbar bereits in Arbeit. Läuft eine Frist ab, ist sonst Deutschland für den Asylantrag zuständig.

"Rechtswidrig"

Zwar sehe die Dublin-Verordnung, die besagt, dass ein Schutzsuchender in seinem EU-Ersteinreiseland Asyl beantragen muss, durchaus vor, dass Flüchtlinge länger in dieses Land zurückgebracht werden dürften.

Das greife jedoch bei flüchtigen Asylbewerbern, was beim Kirchenasyl nicht der Fall sei, sagte die BAG-Vorstandsvorsitzende, Dietlind Jochims, am Dienstag in Berlin. "Die Anwendung der Verlängerungsregelung halten wir deshalb für rechtswidrig. Wir gehen davon aus, dass dies auch einige Verwaltungsgerichte so sehen."

Die Betroffenen

Auch die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), bereits in einem EU-Land registrierte Geflüchtete direkt an der deutschen Grenze zurückzuweisen, hält die BAG für rechtswidrig.

"Zurückweisungen an der Grenze würden auch diejenigen treffen, die von Zwangsprostitution, Misshandlungen, Obdachlosigkeit und Verelendung in einzelnen Mitgliedsstaaten betroffen sind", so Jochims. Die wirklich Leidtragenden seien Flüchtlinge, die entweder an der Grenze zurückgewiesen würden oder ein Jahr länger im Kirchenasyl ausharren müssten.

Die Würdigung jedes Einzelfalls

2015 hatten sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl geeinigt. Kirchen und Bamf benannten Ansprechpartner, um Härtefälle zu prüfen. Eine längere Überstellungsfrist war nicht vorgesehen.

Zuletzt hatte sich laut den Gemeinden jedoch der Austausch mit dem Bundesamt verschlechtert und die Kritik an den Kirchen war wieder lauter geworden. "Wir fordern nach wie vor eine Würdigung jedes Einzelfalls und eine Diskussion über Qualität im Flüchtlingsschutz, nicht Quantität von Abwehr", sagte Jochims.

Laut BAG gibt es derzeit 445 aktive Kirchenasyle mit mindestens 674 Personen, davon sind etwa 125 Kinder. 375 der Kirchenasyle sind demnach sogenannte Dublin-Fälle.


Quelle:
KNA