Expertin: Kitas brauchen keine Gesichter auf Gruppenfotos schwärzen

Große Verwirrung beim Datenschutz

Zum Abschied von der Kita gab es für die Kinder ein Fotoalbum. Allerdings: Wegen der Datenschutzgrundverordnung nur mit geschwärzten Gesichtern. Das war gar nicht nötig, findet Rechts-Expertin Anne-Christin Herr.

 (DR)

DOMRADIO.DE: Was sagt denn nun der Datenschutz? Müssen in einem Album die Gesichter der Kinder wirklich unkenntlich gemacht werden?

Anne-Christin Herr (Juristin, Rechts-Expertin für Datenschutz): Nein, das war in diesem Fall tatsächlich völlig unnötig. Und um es vorab zu sagen, hat das rechtlich eigentlich auch nicht sonderlich viel gebracht. Zunächst einmal ist es so, dass das Austeilen dieser Erinnerungalben vermutlich nicht einmal unter das Datenschutzrecht fällt.

Denn hier geht es um das Verbreiten von Fotos, auf den Menschen zu sehen sind. Das ist in dem sogenannten Recht am eigenen Bild geregelt. Das Ganze ist kodifiziert im Kunst-Urheber-Gesetz (KUG). Das galt auch schon seit 1907. Es gab zwar eine große Diskussion unter Juristen, ob dieses Gesetz weiterhin anwendbar ist, weil es ja jetzt von dieser neuen Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, seit Ende Mai verdrängt werden könnte. Aber die meisten Juristen sind sich da eigentlich einig, wenn es um die Verbreitung oder Veröffentlichung von Fotos geht. Da gilt das KUG weiterhin.

DOMRADIO.DE: Also hat sich nichts geändert?

Herr: Eigentlich nicht. Die Eltern müssen in diesem Fall einwilligen, dass die Fotos von ihren Kindern an andere Eltern verteilt werden. Das haben sie Medienberichten zufolge aber auch getan, denn sie haben vorher eine Einwilligung-Erklärung sogar schriftlich unterschrieben, dass diese Fotos gemacht werden dürfen.

DOMRADIO.DE: Gut, nun gibt es die Datenschutzgrundverordnung. Sagen wir, es muss nun aber konkreter sein. Wie ist das dann?

Herr: Wenn man es nach der DSGVO beurteilen wollte, könnte man sagen, diese alten Einwilligungen, die reichen nicht mehr aus, die waren zu pauschal. Das muss jetzt nach der DSGVO konkreter sein. Aber das wäre auch kein Hexenwerk gewesen, einfach nochmal den Einwilligungtext auszuteilen und damit dann noch diese Informationspflichten zu erfüllen. Da muss dann drin stehen: Wer verarbeitet die Fotos? Für welchen Zweck werden sie gemacht? Das hätten die Eltern unterschreiben müssen und das wäre dann eigentlich kein Problem gewesen.

DOMRADIO.DE: Hier wurden ja die Gesichter der anderen Kinder geschwärzt...

Herr: Das hätte nichts gebracht, weil die Kinder sind ja immer noch erkennbar. Sprich: Es ist eigentlich immer noch personenbezogen und erkennbar. Im Endeffekt war es relativ sinnlos.

DOMRADIO.DE: Wie ist das denn zum Beispiel mit dem Schutz des Kindes, wenn ein Foto öffentlich gemacht wird? Ein Beispiel: Bilder vom Kindergeburtstag werden auf Facebook gestellt. Darauf ist nicht nur das eigene Kind zu sehen, sondern auch andere. Ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz?

Herr: Nein, das ist auch so ein Irrtum. Hier ist es kein Verstoß gegen den Datenschutz, weil das Ganze hinter die DSGVO fällt, wenn Fotos privat gemacht wurden. Die DSGVO verursacht explizit, dass Fotos, die jetzt hochgeladen werden, nicht unter die erst die DSGVO fallen. Deswegen das Ganze fällt nur unter das KUG. Man sollte die Eltern fragen.

DOMRADIO.DE: Die neue Datenschutzverordnung zu durchschauen, ist für Juristen sicher einfacher als für Einrichtungen - wie Schulen oder Kitas oder auch Eltern und Verwandte der Kinder. Woran liegt das?

Herr: Das hat wahrscheinlich mehrere Gründe. Erst mal versuchen jetzt gerade sehr viele Nichtjuristen aus dem neuen Gesetz schlau zu werden. Was wohl daran liegt, dass sie sich erst einmal dafür interessiert haben. Früher hat sich niemand um das Datenschutzrecht gekümmert. Jetzt wurde in den Medien darüber berichtet. Und es wurde sehr viel Panik geschürt. Jetzt setzen sich die Menschen das erste Mal damit auseinander und jeder fragt nach einem Anwalt. Die Anwälte sind völlig überlastet und können gar keine Auskünfte mehr geben. Und schließlich können sie sie auch wirklich teilweise nicht geben, weil dieses Gesetz nun eben neu ist und sie gar keine Rechtsprechung dazu haben. Manchmal können wir auch nur Vermutungen anstellen.

Das Interview führte Julia Reck.


Quelle:
DR