Gegen den wegen eines Finanzskandals zurückgetretenen Bonner Stadtdechanten Wilfried Schumacher nimmt die Staatsanwaltschaft kein förmliches Ermittlungsverfahren auf. Bei den Vorgängen handele es sich um eine rein innerkirchliche Angelegenheit, die der Ahndung durch die staatlichen Verfolgungsbehörden entzogen sei, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß, am Mittwoch auf Anfrage.
Auch gegen andere Personen werde nicht ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte über mehrere Wochen die Unterlagen geprüft.
Unzulässige Verwendung von Finanzmitteln
Schumacher war am 10. Mai von seinen Ämtern als Stadtdechant und Münsterpfarrer zurückgetreten. Laut Erzbistum und einem externen Gutachten wurden zwischen 2009 und 2014 rund zwei Millionen Euro aus dem Substanzvermögen der Pfarrei unzulässig verwendet, um Löcher im Etat zu stopfen. Persönliche Bereicherung wird weder Schumacher noch dem für die Finanzen zuständigen Rendanten der Gemeinde unterstellt.
Die Kirchen verwalten ihre Vermögen in eigener Zuständigkeit und nach eigenem Recht. Verstöße gegen die internen Regelinstrumentarien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes durch staatliche Verfolgungsbehörden nicht überprüfbar, sofern keine persönliche Bereicherung vorliegt.