Man unterstütze das Anliegen einer pädagogischen Förderung und Integration aller Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen und "teilt die Sorge, dass die Integration von Mädchen durch das Tragen eines Kopftuches im Kindergarten erschwert sein kann", heißt es einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Generalsekretärs der Bischofskonferenz, Peter Schipka.
Aus Sicht der Bischöfe ist jedoch offen, ob für das angestrebte Kopftuchverbot überhaupt ein Regelungsbedarf besteht und wenn ja, ob diese Maßnahme als ein Eingriff in die Grundrechte hinlänglich gerechtfertigt ist. Gesetzliche Regelungen sollten nur dann erlassen werden, wenn Regelungsbedarf bestehe, betont Schipka. Ein solcher sei bislang nicht eindeutig erhoben worden.
"Eingriff in die Grund- und Menschenrechte"
Es sei zu bedenken, dass das geplante Kopftuchverbot einen "Eingriff in die Grund- und Menschenrechte" darstellen würde, so die Bischöfe. Konkret sehen sie die Religionsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der betroffenen Kinder und ihrer Eltern sowie das Erziehungsrecht der Eltern gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention tangiert.
Eingriffe in diese Grundrechte seien nur möglich, wenn sie "im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind", heißt es. Der vorliegende Begutachtungsentwurf enthalte die dafür nötigen Informationen "bedauerlicherweise" nicht.
Kooperation mit den Betroffenen
Es müsse zunächst überzeugend dargelegt werden, dass das geplante Verbot "nicht die Integration gerade jener Familien unterbindet, deren Integration das erklärte Ziel der Regierung ist". Die Bischofskonferenz ruft den Gesetzgeber auf, "in solchen grundrechtssensiblen Fragen das Einvernehmen zumindest mit den betroffenen gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften zu suchen". Dies sei nötig, um in Kooperation mit den Betroffenen die Anliegen umzusetzen, die im Interesse der gesamten Gesellschaft liegen.