Seit 100 Jahren dürfen Frauen in Deutschland wählen und gewählt werden

Das Frauenwahlrecht brauchte viele Stimmen

In Zeiten, in denen Deutschland von einer Bundeskanzlerin regiert wird, ist das Frauenwahlrecht eine Selbstverständlichkeit. Doch es war ein langer, steiniger Weg, bis Frauen erstmals ihre Stimme abgeben durften.

Autor/in:
Claudia Rometsch
100 Jahre Frauenwahlrecht - Frauen wählen zum ersten Mal / © N.N. (dpa)
100 Jahre Frauenwahlrecht - Frauen wählen zum ersten Mal / © N.N. ( dpa )

Die Herren amüsierten sich köstlich: Als die SPD-Abgeordnete Marie Juchacz am 19. Februar 1919 die Abgeordneten der Weimarer Nationalversammlung mit "Meine Herren und Damen" ansprach, löste das Heiterkeit aus. So richtig ernst nahmen die Politiker die erste Frau, die als Abgeordnete vor einem deutschen Parlament sprach, offenbar nicht. Juchacz ließ sich jedoch nicht beirren: "Die Frauen besitzen heute das ihnen zustehende Recht der Staatsbürgerinnen", stellte sie fest.

Gleiches Wahlrecht für Männer und Frauen

Dafür hatten Frauen jahrzehntelang gekämpft. Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten - die Revolutionsregierung von SPD und USPD - was fortan für das neue Deutschland zu gelten habe. Dazu gehörte: das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen.

Die Revolution zum Ende des Ersten Weltkrieges hatte möglich gemacht, was lange Zeit kaum noch eine Frau zu hoffen wagte: "Etwas ganz Neues, etwas Unbegreifliches, etwas wie ein Wunder", schrieb die Frauenrechtlerin Marie Stritt (1855-1928).

Schon im Zuge der bürgerlichen Revolution 1848 hatten Frauen in Deutschland begonnen, ihre staatsbürgerliche Gleichberechtigung einzufordern. Politische Frauenvereine und Frauenzeitschriften wurden gegründet. "Wo sie das Volk meinen, zählen Frauen nicht mit", klagte Frauenrechtlerin Louise Otto-Peters (1819-1895), Gründerin der einflussreichen "Frauen-Zeitung".

Doch die Frauen fanden kein Gehör. Im Gegenteil: Nach der Revolution wurden Gesetze verhängt, die die politische Beteiligung von Frauen sogar noch erschwerten. Sie durften sich weder publizistisch noch in irgendeiner Form politisch betätigen.

Politischer Maulkorb für Frauen

In den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts waren es dann Frauen wie die Frauenrechtlerin und Schriftstellerin Hedwig Dohm (1831-1919), die sich über den politischen Maulkorb für Frauen hinwegsetzten.

Neben Romanen, Novellen und Theaterstücken verfasste Dohm scharfzüngige politische Essays. Ihr 1876 verfasstes Werk "Der Frauen Natur und Recht" sei "ein Fanal für das Frauenwahlrecht" gewesen, urteilt Kerstin Wolff, Leiterin der Forschungsabteilung im Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel.

Allerdings: "Man kommt sich auf dem Gebiete der Frauenfrage immer wie ein Wiederkäuer vor", auch dieser Ausspruch wird Dohm zugeschrieben. Es dauerte.

Schlagkräftige organisatorische Strukturen erhielt die Frauenrechtsbewegung erst ab 1890. In diesem Jahr wurden die Sozialistengesetze aufgehoben, was auch Raum für andere reformatorische Gesellschaftsbewegungen schaffte. 1894 gründete sich der Bund deutscher Frauenvereine (BDF), der zur einflussreichen Kraft im Kampf um Frauenrechte werden sollte. In den Vorkriegsjahren wuchs der Dachverband der bürgerlichen Frauenbewegung auf 2.200 Vereine an.

Im liberalen Hamburg aber konnte Anita Augspurg (1857-1943) - eine der Vorreiterinnen der radikalen bürgerlichen Frauenrechtsbewegung - mit ihrer Lebensgefährtin Lida Gustava Heymann 1902 den ersten Verein für Frauenwahlrecht gründen. Der "Deutsche Verein für Frauenstimmrecht" entwickelte sich zum Sprachrohr der Frauenbewegung.

Augspurg hatte in Zürich Jura studiert, war die erste deutsche promovierte Juristin. Nachdruck verlieh sie den Forderungen ihrer Bewegung ab 1907 durch die "Zeitschrift für Frauenstimmrecht".

Ausgrenzung im männlich dominierten Politikbetrieb

Allerdings war die Frauenrechtsbewegung nicht einig. So lehnten die sozialistischen Frauen einen Beitritt zum bürgerlichen BDF ab.

Sie sahen in der Revolution den einzigen Weg zur Gleichberechtigung der Frauen. Zudem schien der Beginn des Ersten Weltkriegs die Frauenrechtlerinnen weiter auseinanderzudividieren. Der BDF auf der einen Seite organisierte den sogenannten Kriegsdienst an der Heimatfront. Hingegen stellten sich die sozialistischen Frauen um Clara Zetkin und Rosa Luxemburg und auch Anita Augspurg entschieden gegen den Krieg.

Gegen Kriegsende aber hätten Frauen in vielen Städten an der Neuorganisation der alten und neuen Parteien teilgenommen, erklärt die Historikerin Dorothee Linnemann, Kuratorin der Ausstellung "Damenwahl" im Historischen Museum Frankfurt. Es sei aber nur 50 Frauen gelungen, Mitglied in den Arbeiter- und Soldatenräten zu werden, die sich in 28 deutschen Städten im Zuge der Revolution gründeten. "Das lag vor allem daran, dass Frauen aus dem nach wie vor männlich dominierten Politikbetrieb ausgegrenzt wurden."

Angesichts der Skepsis der männlich dominierten Politik werden viele Frauen die Einführung des Frauenwahlrechts am 12. November 1918 wohl ähnlich empfunden haben wie Marie Stritt: als Wunder.


Quelle:
epd