Das forderten Bischof Markus Dröge und der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB), Christian Amsinck, am Dienstag in Berlin. Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther seine kirchenkritischen Thesen veröffentlich. Dies gilt als Beginn der Reformation.
Das Reformationsgedenken habe 2017 deutlich gemacht, dass die Reformbewegungen des 16. Jahrhunderts die europäischen Gesellschaften nachhaltig geprägt hätten, heißt es in der Erklärung weiter. Eine einheitliche Regelung des Feiertags in der Metropolregion käme rund sechs Millionen Menschen zugute. Es wäre für viele Arbeitnehmer ein Zugewinn an Lebensqualität und Verlässlichkeit, weil viele ihr Berufs- und Arbeitsleben über Bundesländergrenzen hinweg gestalten müssten.
Möglichst einheitliche Rahmenbedingungen erwünscht
Dröge betonte, die Reformation sei "eine der Traditionsquellen unserer freiheitlichen und sozialen Gesellschaftsordnung". Sie stehe für "die Verbindung von der Freiheit des Gewissens und der Verantwortung für den Nächsten und für das Gemeinwohl". Auch wer eine solche Ethik nicht religiös festmache, können diesem Wertfundament zustimmen, so der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Amsinck erklärte, die Unternehmen in Berlin und Brandenburg bräuchten möglichst einheitliche Rahmenbedingungen, weil viele länderübergreifend in der Hauptstadtregion tätig seien. Ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag in Berlin würde zwar eine spürbar geringere Wirtschaftsleistung bedeuten. "Soll es dennoch einen weiteren Feiertag geben, plädieren die Unternehmen für eine gemeinsame Lösung mit Brandenburg."
Eine "Insellösung" für die Hauptstadt durch einen anderen Feiertag würde für die Unternehmen und für eine wachsende Zahl von Pendlern mehr Aufwand und Bürokratie bedeuten.