Auf einem abgetrennten Teilstück des 389 Hektar messenden Areals sollten gemeinsame Grabstätten für Haustiere und ihre Besitzer entstehen, meldet das "Hamburger Abendblatt". Danach werde, für den Fall, dass der Tierbesitzer zuerst sterbe, neben der Urne ein Platz für das Haustier reserviert. Ebenso solle es möglich sein, zu Lebzeiten eine Grabstätte zu kaufen, in der zunächst das Tier und später der Menschen bestattet werde, so die Zeitung.
Kirchen dagegen
Es bedürfe nur noch der bestattungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Pläne, sagte der Bereichsleiter Friedhöfe der Stadt Hamburg, Rainer Wirz, der Zeitung. Dazu sei eine Novellierung des Bestattungsgesetzes in seiner jetzigen Form nötig. Nach derzeitigem Stand seien Tiere als Grabbeigabe verboten.
Mensch-Tier-Bestattungen sind umstritten. Insbesondere die Kirchen sprechen sich dagegen aus. Möglich werden solche Bestattungen derzeit in einigen Regionen, weil sich Kommunen einer juristischen Lücke bedienen. Laut Bestattungsgesetz sind Friedhöfe lediglich für Menschen da. Tiere sind jedoch rechtlich betrachtet Sachen. So können sie als "Grabbeilage" zu dem Toten angesehen werden.