Wie die Wahl Kardinal Meisners in Köln wirklich ablief

"Wir steckten in einer totalen Sackgasse"

Genau 30 Jahre ist es her, dass Joachim Kardinal Meisner vom damaligen Papst Johannes Paul II. zum neuen Erzbischof von Köln ernannt wurde. Um diese Wahl ranken sich viele Geschichten, so der frühere Generalvikar Norbert Feldhoff.

Joachim Kardinal Meisner wird am 12. Februar 1989 in sein Amt als Erzbischof von Köln eingeführt / © N.N. (KNA)
Joachim Kardinal Meisner wird am 12. Februar 1989 in sein Amt als Erzbischof von Köln eingeführt / © N.N. ( KNA )

DOMRADIO.DE: Der Papst hat damals eine Liste mit drei Kandidaten nach Köln geschickt. Aber dann gab es keine Mehrheit. Wie passiert sowas?

Prälat Dr. Norbert Feldhoff (Von 1975 bis 2004 Kölner Generalvikar): Dass in Deutschland überhaupt gewählt werden kann, ist schon eine weltweit große Ausnahme. Ansonsten gibt es diese Prozedur nur noch in der Schweiz und in etwas abgewandelter Form in Österreich. Insofern sind wir dank der Geschichte meines Erachtens sehr fortschrittlich.

Wir bekamen vom Nuntius eine Liste mit drei Kandidaten überreicht, wie es nach dem Konkordat vorgeschrieben ist. Vorgelesen wurde diese von dem damaligen Dompropst Henrichs. Er hat den Nuntius bei der Übergabe der Liste gefragt, ob die drei Kandidaten gleichgewichtig seien. Denn das Dokument war zu dieser Zeit noch geschlossen und wurde erst, wie vorgeschrieben, im Kapitel geöffnet.

Laut des Nuntius habe es allerdings keine Empfehlung gegeben, sodass alle gleichberechtig waren. Wer schlussendlich auf der Liste stand, darüber darf ich natürlich nicht sprechen. Als wir mit der Wahl begonnen haben, zeigte sich das erste Problem der damaligen Wahl.

DOMRADIO.DE: Welches war das?

Feldhoff: Wir hatten eine eigene Wahlordnung, die der damalige Offizial Professor Flatten, ein hervorragender Kirchenrechtler, entwickelt hatte. Sie wich zwar vom allgemeinen Wahlrecht ab, war aber vom Kapitel beschlossen und vom Erzbischof in Kraft gesetzt. Allerdings hatte sie einen wunden Punkt: Wir konnten Wahlgänge beliebig oft wiederholen, bis wir zum Ergebnis kamen. Es gab also keine Begrenzung. Wie viele Durchgänge es gab, daran kann ich mich nicht mehr erinnern. Allerdings dürfte ich es, selbst wenn ich es wüsste, nicht sagen.

Es waren natürlich wesentlich mehr als drei Wahlgänge. Im Unterschied zum allgemeinen Wahlrecht musste auf jeden Fall ein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Das war der springende Punkt, denn bei drei Kandidaten ist es nicht einfach, bei all den Diskussionen in einer geheimen Wahl zu einer absoluten Mehrheit zu kommen. Das war das erste Problem.

DOMRADIO.DE: Gab es noch mehr Probleme?

Feldhoff: Ja, dann kam ein zweites. Meines Wissens hat dieses noch kaum einer in den Medien wahrgenommen. Nach drei Monaten hatten wir das Wahlrecht verloren. Im Kodex, genauer gesagt im Kanon 165, kann jeder Mensch nachlesen, dass, wenn ein Gremium innerhalb von drei Monaten nicht zum Ergebnis kommt, das Wahlrecht entfällt. Wenn das eintritt, kann der Papst nach dem Kirchenrecht frei einen Bischof ernennen.

Das war nun aber ein völkerrechtliches Problem. Im Konkordat haben die Päpste mit der Regierung damals vereinbart, dass die Erzbischöfe von Köln gewählt werden müssen. Es war eine totale Sackgasse. Wir hatten kein Wahlrecht mehr und der Papst konnte niemanden ernennen. Wir konnten unser Wahlrecht nicht selber ändern, weil wir keinen Erzbischof hatten. Wir hatten nur einen Diözesanadministrator, der aber nicht eingreifen durfte. Es war auf allen Seiten der absolute Stillstand.

DOMRADIO.DE: Wie ging die Geschichte dann weiter?

Feldhoff: Es gab mindestens zwei Möglichkeiten und ich kann jetzt, ohne Geheimnisse aus dem Kapitel zu verraten, auf eine Sendung des Westdeutschen Rundfunks zurückgreifen, die genau ein Jahr nach dem Amtsantritt von Kardinal Meisner gesendet wurde. Leo Waltermann, welcher damals für die kirchlichen Themen zuständig war, hatte in Rom exzellent recherchiert. Er hat ausdrücklich gesagt, er habe aus dem Kapitel nichts erfahren.

Dieser hat in Erfahrung gebracht, dass damals eine Lösungsmöglichkeit in Rom erörtert wurde. Diese Lösung lag darin, einen Apostolischen Administrator zu ernennen. Der Erzbischöfliche Stuhl war verwaist, sodass es keinen Erzbischof gab. Für diese Zeit hatte das Kapitel einen Diözesanadministrator, einen Verwalter für diese Zeit, gewählt. Dies war Weihbischof Luthe. Rom wollte Luthe absetzen und von Rom aus einen Apostolischen Administrator ernennen. Diese Aufgabe hätte ein beliebiger Bischof übernommen.

Diese Lösung gefiel dem Papst jedoch nicht, da er Kardinal Meisner als Erzbischof von Köln sehen wollte. Einen Kardinal und Bischof von Berlin zum Apostolischen Administrator zu ernennen, das hätte gegen alle Stilregeln verstoßen, obwohl es rechtlich möglich gewesen wäre. Der Papst konnte diese Lösung, die Mitarbeiter von ihm im Auge hatten, nicht annehmen. Letztendlich gab es nur eine alternative Lösung, die im neuen Wahlrecht lag.

DOMRADIO.DE: Wie sah die aus?

Feldhoff: In der Öffentlichkeit wurde falsch dargestellt, dass der Papst Druck ausübte. Dem war nicht so. Der einzige, der die Macht hatte uns wieder ein Wahlrecht zu geben, war der Papst. Dieses neue Wahlrecht lag sowohl in seinem als auch in unserem Interesse. Er schenkte uns das Wahlrecht zurück. In den Medien wurde dies immer falsch dargestellt und gesagt, er hätte uns ein neues Wahlrecht aufgezwungen.

Was hat der Papst gemacht? Er hat unser Wahlrecht außer Kraft gesetzt. Damit galt das kirchliche Gesetzbuch. Nach dem kirchlichen Gesetzbuch gibt es drei Wahlgänge. Im dritten Wahlgang gibt es die Stichwahl, bei der nur die einfache Mehrheit notwendig ist. Er schenkte uns dieses Wahlrecht und wir haben nach diesem Recht gewählt.

Dem Papst in diesem Zusammenhang Vorwürfe zu machen, finde ich ungerecht. Dieses Wahlrecht beruhte auf gegenseitigem Interesse, denn nur so konnte es letztendlich zu einem Ergebnis kommen.

DOMRADIO.DE: Dadurch wurde dann festgesetzt, dass man dreimal wählen darf und dann jemand feststeht. Also nicht wie zuvor, dass es unendliche Wahlrunden gibt.

Feldhoff: In unserem Recht waren unendlich viele Wahlgänge möglich und das Erreichen einer absoluten Mehrheit notwendig. Nach dem kirchlichen Gesetzbuch, das für alle Wahlen dieser Art gilt, wenn man nicht eigene Regelungen hat, hat man drei Wahlgänge. Im dritten Wahlgang findet eine Stichwahl zwischen den beiden Spitzenleuten statt und dann genügt die einfache Mehrheit.

DOMRADIO.DE: Es gab ordentlich Protest. Theologen aus ganz Deutschland protestierten dagegen, dass Papst Johannes Paul II sich da so vehement eingemischt hat. Richtete sich der Protest eigentlich gegen den Papst oder gegen Meisner?

Feldhoff: Das liegt so lange zurück. Ich kann die einzelnen Gründe für den Protest nicht nennen. Aber es gab eine Gruppe von Priestern, die sich organisiert hatte. Der Druck gegen Kardinal Meisner war groß. Er hat auch in späteren Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass ihm der Start als Erzbischof von Köln sehr zugesetzt hat.

Der damalige Dompropst Henrichs hat uns damals, bevor wir überhaupt wussten, welche Kandidaten wir hatten, gesagt: "Ganz gleich, wer gewählt wird, in der Wahl werden wir uns streiten und fetzen. Weil der eine für den Kandidaten ist, der andere für den anderen. Das ist normal. Aber zu dem, den wir wählen, stehen wir." Und so war es dann auch. Das Kapitel stand zu dem Gewählten. Das Kapitel ist nicht zerrissen worden.

DOMRADIO.DE: Aus Berlin nach Köln zu kommen, war sicherlich für den Kardinal überhaupt nicht einfach. Wie haben Sie das damals erlebt?

Feldhoff: Damals wussten wir das nicht, aber er erzählte uns später, dass er mit dem Papst vorher gesprochen hatte. Der Pontifex hatte ihm verkündet, er wolle, dass er nach Köln ging. Meisner war allerdings dagegen. Denn damals stand noch die Berliner Mauer.

Als Bischof von Berlin hatte er selbst den jungen Leuten in der DDR gesagt, dass sie bleiben und nicht in den Westen gehen sollten. Er hat dem Papst gesagt: "Ich mache selbst jetzt das Gegenteil von dem, was ich den Jugendlichen sage." Der Papst konterte aber mit einer prophetischen Aussage, dass das nicht mehr lange so bleibe. Das war 1986.

DOMRADIO.DE: Aus heutiger Sicht wissen wir, dass er Recht hatte, aber damals war das alles noch nicht so klar.

Feldhoff: Daher hat er sich schwergetan. Aber er hat das dann tapfer durchgestanden. Man musste ihm schon mal ein bisschen zureden, dass er nicht zu heftig auf die Gegner im Klerus reagierte. Aber das hat sich schon im Laufe der Zeit etwas verbessert.

DOMRADIO.DE: Wie war das denn für Sie persönlich? Wie haben Sie das erlebt als Generalvikar? Was haben Sie dem Erzbischof von Köln geraten?

Feldhoff: Ich war ja nicht mehr Generalvikar, als wir gewählt haben. Der Generalvikar stirbt mit dem Bischof, sagt man. Also in dem Moment, wo Kardinal Höffner starb, gab es keinen Generalvikar mehr. Kardinal Meisner war völlig frei, wen er zum Generalvikar ernennen wollte. Ich hatte keinerlei Rechte oder Wünsche und wenn, habe ich sie auch nicht geäußert. Er hat mir in unserem ersten Gespräch nach der Wahl, das wir in Berlin geführt haben, gesagt: "Sie müssen wissen. Ich darf jetzt keine Entscheidung treffen, wer Generalvikar wird".

Nach dem Kirchenrecht darf er das erst, wenn er eingeführt wurde. "Die einen haben mir aus Köln gesagt, Sie müssen unbedingt den Feldhoff nehmen und die anderen haben gesagt, nehmen Sie den auf keinen Fall." Das hat er mir offen gesagt. Ich war zu dem Zeitpunkt schon 14 Jahre Generalvikar. Ich habe ihm gesagt, dass man in so einem Amt nicht nur Freunde, sondern immer auch Gegner hat. Ich hatte großes Verständnis für diejenigen, die ihn vor mir warnten. Das habe ich ihm auch gesagt. Er hat dazu nichts mehr gesagt. Dann, nach der Amtseinführung, hat er mich ernannt. Rückblickend, denke ich, dass wir gut zusammengearbeitet haben. Jedenfalls hat er das auch gesagt.

 

Dompropst em. Norbert Feldhoff (KNA)
Dompropst em. Norbert Feldhoff / ( KNA )

 

Papst Johannes Paul II. und Kardinal Joachim Meisner am 2. Februar 1983.  / © KNA (KNA)
Papst Johannes Paul II. und Kardinal Joachim Meisner am 2. Februar 1983. / © KNA ( KNA )

 

Amtseinführung Kardinal Joachim Meisner am 12. Februar 1989 vor seiner Amtseinführung als Erzbischof von Köln. / © KNA (KNA)
Amtseinführung Kardinal Joachim Meisner am 12. Februar 1989 vor seiner Amtseinführung als Erzbischof von Köln. / © KNA ( KNA )

 

Joachim Kardinal Meisner / © KNA (KNA)
Joachim Kardinal Meisner / © KNA ( KNA )
Quelle:
DR
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