Wie der Vatikan am Donnerstag mitteilte, erging das Urteil am 17. Dezember. Zudem ordnete das Gericht die Einbehaltung von gut einer Million Euro an, die seit 2014 von den vatikanischen Behörden beschlagnahmt worden waren.
Das vatikanische Strafverfahren gegen den italienischen Bauunternehmer Angelo Proietti war 2016 eröffnet worden. Zuvor hatten bereits italienische Behörden gegen Proietti wegen betrügerischen Bankrotts ermittelt und ihn unter Hausarrest gestellt. Dabei hatten die italienischen Behörden auch mehrere Konten des Unternehmers bei der Vatikanbank IOR beschlagnahmt.
Urteil im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung
Proietti stand im Verdacht, auf unlautere Weise mehr als elf Millionen Euro beiseitegeschafft zu haben. Damaligen Medienberichten zufolge war es das erste Mal, dass der Vatikan auf ein Rechtshilfeersuchen der italienischen Justiz hin IOR-Konten sperren ließ.
Mit dem jüngsten Urteil habe die vatikanische Justiz erstmals den vorgesehenen Strafrechtsartikel angewandt, heißt es in der Vatikan-Mitteilung vom Donnerstag. Die Entscheidung sei ein wichtiger Teil des in den vergangenen Jahren aufgenommenen Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Am Zustandekommen seien neben der Staatsanwaltschaft auch die vatikanische Finanzaufsicht AIF, die Gendarmerie sowie italienische Behörden beteiligt.