Wenn Papst Franziskus die Aufforderung "aufnehmen, schützen, fördern, integrieren" formuliere, sei das nicht falsch, schreibt Spieker in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am Montag. Diese Imperative "enthalten Pflichten, die sich aus dem Solidaritätsprinzip ergeben. Aber sie sind unvollständig."
Kontrolle der Grenzen
Der demokratische Rechtsstaat müsse eine Ordnungsfunktion und Stabilität sichern, um diese Forderungen erfüllen zu können, betont der Wissenschaftler: "Der Schutz der Handlungsfähigkeit des Aufnahmestaates gebietet die Relativierung der vier Imperative". Das "Erfordernis einer Grenzkontrolle" sei indes in kirchlichen Stellungnahmen aktuell "ein blinder Fleck".
So sei es notwendig, zwischen Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und Migranten zu differenzieren, schreibt Spieker weiter. Dies sei "die Voraussetzung, um sowohl der Not der Flüchtlinge als auch dem Recht und der Pflicht jedes Staates auf Kontrolle seiner Grenzen gerecht zu werden".
Unterschied zwischen Migranten und Flüchtlingen
Im Zusammenhang mit dem kürzlich verabschiedeten UN-Migrationpakt habe der Heilige Stuhl darauf verwiesen, dass es oft schwierig sei, klar zwischen Migranten und Flüchtlingen zu unterscheiden.
Dies sei jedoch, so Spieker, "kein Grund, diese Unterscheidung zu unterlassen".
"Familienzusammenführung unrealistisch"
Die Forderung des Heiligen Stuhls nach Familienzusammenführung mit Großeltern, Geschwistern und Enkelkindern bezeichnet der emeritierte Professor als unrealistisch. Sie erschwere zudem die Aufnahme von Flüchtlingen.
Dagegen könne eine "zeitliche und inhaltliche Beschränkung des Schutzes" sowohl dem Selbstschutz des Aufnahmelandes als auch dem Schutz von Flüchtlingen dienen.
Schutz und Integration
Besonderes Augenmerk fordert Spieker für die Religion. "Wenn 70 Prozent der Flüchtlinge aus muslimisch geprägten Ländern stammen, kann die Frage nach der Integrationsfähigkeit des Islam nicht mit Verweis auf den säkularen Staat, der alle Religionen gleich behandelt und die Religionsfreiheit achtet, abgetan werden."
Menschen in Lebensgefahr seien ungeachtet ihrer Religion zu schützen. Wenn diese Gefahr vorüber sei, müssten "Integrationsfähigkeit und Integrationsbereitschaft" jedoch geprüft werden.