Kirche und Land Schleswig-Holstein feiern zehn Jahre Staatsvertrag

Impuls für die Demokratie

Mit einem Festakt in Kiel haben das katholische Erzbistum Hamburg und das Land Schleswig-Holstein an diesem Montag das zehnjährige Bestehen ihres Staatskirchenvertrags begangen. Ein besonderer Gast kam extra aus München angereist.

Kooperation zwischen Staat und Kirche / ©  Harald Oppitz (KNA)
Kooperation zwischen Staat und Kirche / © Harald Oppitz ( KNA )

"Die Tradition der Staatskirchenverträge kann ein Impuls für die Demokratie sein", sagte Kardinal Reinhard Marx in seinem Festvortrag. Der Staat tue gut daran, diejenigen zu fördern, die an der Zukunft einer offenen Gesellschaft mitwirken, so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. "Andererseits muss auch die Kirche die Autonomie, die ihr gewährt wird, in guter Weise nutzen."

Die Trennung von Staat und Kirche sei notwendig, bedeute aber nicht, dass der Staat der Kirche gegenüber indifferent sei, so der Erzbischof von München und Freising. "Das ist eine sehr wichtige westliche Erkenntnis, die aber teilweise in Gefahr gerät", warnte er mit Blick auf Versuche, die Religion zu instrumentalisieren.

Zusammenwirken von Kirche und Land

Nach Auffassung von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ist das Abkommen eine ausgezeichnete Grundlage für das Zusammenwirken von Kirche und Land. Allerdings müsse es immer neu mit Leben gefüllt werden: "Wir dürfen uns als Christen in öffentliche Debatten mit einbringen. Das gelingt den beiden großen Kirchen und ist eine Errungenschaft, die in den letzten Jahren gewachsen ist", so Günther.

An der Feier, die auf Einladung von Hamburgs Erzbischof Stefan Heße und Ministerpräsident Günther stattfand, nahmen zahlreiche Vertreter aus Kirche, Politik und Gesellschaft teil. Unter den Gästen waren auch der Botschafter des Papstes in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, und Landtagspräsident Klaus Schlie.

Der Staatskirchenvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl wurde am 12. Januar 2009 unterzeichnet. Zuvor wurde ein Abkommen, das das Bundesland 1957 mit der evangelischen Kirche geschlossen hatte, auch für die Katholiken angewendet. In dem Papier werden die Fragen geregelt, bei denen sich kirchliche und staatliche Belange überschneiden.

Gottesdienst im Hamburger Mariendom

So ist etwa festgelegt, dass der Religionsunterricht an Schleswig-Holsteins Schulen reguläres Unterrichtsfach ist und dass die katholische Kirche angemessene Sendezeiten für ihre Verkündigung sowie Sitz in Rundfunkgremien erhält. Darüber hinaus werden die Seelsorge in Gefängnissen, Heimen und Krankenhäusern, die Anerkennung des Beichtgeheimnisses und der Denkmalschutz für Kirchengebäude behandelt. Der Vertrag legt auch die jährliche Zahlung der sogenannten Staatsleistungen vom Land an die katholische Kirche fest. Sie beliefen sich 2018 in Schleswig-Holstein auf 236.000 Euro.

Die katholische Kirche hat in Schleswig-Holstein knapp 178.000 Mitglieder. Damit ist sie nach der evangelischen Nordkirche mit rund 1,3 Millionen Mitgliedern die zweitgrößte Religionsgemeinschaft im nördlichsten Bundesland.

Das Erzbistum Hamburg wurde am 7. Januar 1995 neugegründet. Aus Anlass des 24. Jahrestages feiern Marx, Eterovic und Heße am Montagabend einen Gottesdienst im Hamburger Mariendom.


Reinhard Kardinal Marx  / © Harald Oppitz (KNA)
Reinhard Kardinal Marx / © Harald Oppitz ( KNA )

Erzbischof Stefan Heße / © Julia Steinbrecht (KNA)
Erzbischof Stefan Heße / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Nikola Eterovic / © Werner Schüring (KNA)
Nikola Eterovic / © Werner Schüring ( KNA )

Wahlgewinner: CDU-Spitzenkandidat Daniel Günther / © Marcus Brandt (dpa)
Wahlgewinner: CDU-Spitzenkandidat Daniel Günther / © Marcus Brandt ( dpa )
Quelle:
KNA