Man gehe davon aus, dass die Studie parallel zum Gesetzentwurf zu Paragraf 219a in die Wege geleitet werde, bestätigte ein Sprecher des unionsgeführten Ministeriums am Donnerstag in Berlin. Die beteiligten Minister hatten sich am Montagabend auf einen Referentenentwurf für eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt.
Die Studie war als ein Punkt im Eckpunktepapier aufgelistet, das die beteiligten Minister von SPD und Union im vergangenen Dezember vorgelegt hatten. Dieses Papier war die Grundlage für den Referentenentwurf. Im Entwurf selbst taucht die Studie nicht auf.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis kritisierte das Vorgehen. Sie habe nach der Vorstellung des Entwurfs begrüßt, dass die "Studie raus ist", sagte sie der Berliner "Tageszeitung" (Freitag). Sie habe den Eindruck, man wolle eine gesellschaftliche Minderheit zufriedenstellen. Diese vertrete ein "Rollenbild, das wir schon längst hinter uns gelassen haben sollten", sagte Mattheis.
Argumentation der Abtreibungsgegner?
Auch Maria Noichl, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) und SPD-Europaabgeordnete, kritisierte das Vorhaben gegenüber der Zeitung scharf. "Es ist Wahnsinn, so etwas zu tun", sagte sie. Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, sagte der Zeitung, die Bundesregierung habe "nichts verstanden". "Statt die Rechte von Frauen zu stärken, verfällt sie der Argumentation der Abtreibungsgegner."
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, verteidigte indes die geplante Studie. "Derzeit herrscht in der Wissenschaft Unklarheit, welche psychischen Langzeitfolgen sich nach einer Abtreibung ergeben können und welche Faktoren mitreinspielen", sagte sie am Donnerstagabend auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Mehr Aufklärung in diesem Bereich könne zu einer besseren Beratung und Betreuung von Frauen führen.
Werbung bleibt verboten
Laut dem aktuellen Entwurf sollen Ärzte und Krankenhäuser auch öffentlich - etwa über das Internet - informieren können, ob sie Abtreibungen vornehmen. Es soll eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit entsprechenden Ärzten und Krankenhäusern geben.
Das Verbot der Werbung soll aber erhalten bleiben, "um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen". Der Einigung war ein monatelanger Streit zwischen SPD und Union vorausgegangen. Im Dezember hatten sich die beteiligten Ministerien auf Eckpunkte verständigt.