Katholische Kirche zur Änderung des Paragrafen 219a

Wenig gehaltvoll

Die Deutsche Bischofskonferenz hält die Reform des Paragrafen 219a für "überflüssig". Frauen hätten auch ohne Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen Zugang zu Informationen aus verschiedenen Quellen, so Sprecher Matthias Kopp.

Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz (KNA)
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz ( KNA )

Union und SPD hatten sich am Montagabend auf einen Kompromiss für eine Neufassung des Paragrafen 219a verständigt. Demnach sollen sich Schwangere leichter über Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Für Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, soll zudem mehr Rechtssicherheit bestehen.

Zu dem Kompromiss gehört außerdem eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen.

Junge Frauen sollen darüber hinaus die Verhütungspille bis zum 22. Geburtstag von der Krankenkasse bezahlt bekommen, also zwei Jahre länger als bisher.

DBK-Sprecher: Beratungsgespräche statt geplante Listen

Kopp erklärte am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn, zentraler Bestandteil des Konzepts zum Schutz des ungeborenen Lebens sei eine gute Beratung von Frauen in Konfliktlagen, die selbstverständlich alle notwendigen Informationen einschließen müsse.

"Die jetzt geplanten Listen, die über die Ärzte und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren sollen, wären nach unserem Dafürhalten am besten im geschützten Raum der Beratung aufgehoben", so der Sprecher der Bischofskonferenz weiter: "Da die Beratung für den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend ist, wäre auch gewährleistet, dass alle Frauen Zugang zu diesen Informationen erhielten."

Das Katholische Büro in Berlin, das die Bischofskonferenz in der Bundespolitik vertritt, habe die Gelegenheit erhalten, zu dem Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen und werde dies auch tun, ergänzte Kopp.

kfd begrüßt Kompromissvorschlag

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zu Paragraph 219a. Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende: "Frauen in Schwangerschaftskonflikten haben ein Recht auf Information und freie Ärztinnenwahl. Das haben wir stets betont. Der Kompromissvorschlag gibt Ärztinnen und Krankenhäusern nun die Möglichkeit, straffrei darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Werbung bleibt konsequent weiterhin strafbar."

Heil ergänzt: "Bei dem nun ausgehandelten Informationsrecht sollte der Gesetzgeber noch nachbessern und einheitliche Formulierungsvorgaben für Ärztinnen und Krankenhäuser machen."

Die kfd-Bundesvorsitzende weist zudem auf die Bedeutung der Schwangerschaftsberatungsstellen hin: "Die anerkannten Beratungsstellen sind für Frauen in Schwangerschaftskonflikten weiterhin erste Ansprechpartnerin – und nicht die Ärzt*innen. In den Beratungsstellen erhalten Betroffene ergebnisoffen alle Informationen, die sie benötigen. Daher ist es wichtig, dass Ärzt*innen und Krankenhäuser neben der Information über einen Schwangerschaftsabbruch direkt auf die Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen hinweisen und Verlinkungen zur Kontaktaufnahme anbieten."


Matthias Kopp / © Harald Oppitz (KNA)
Matthias Kopp / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA , DR