In einem an diesem Montag veröffentlichten Brief an alle Seelsorger im Bistum betont Fürst, auch wenn Papst Franziskus nur Leitlinien und keine konkreten Maßnahmen vorgestellt habe, gehe "von dem Treffen in Rom doch ein Signal an die Weltkirche aus". Der Bischof spricht sich auch für ein einheitliches Vorgehen der katholischen Kirche in Deutschland aus.
Bistumsweites Konzept zur Vorbeugung
Es gelte, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass "solch schlimme, verbrecherische Taten nicht wieder geschehen", so Fürst. Er erinnerte an das bistumsweit geltende Konzept zur Vorbeugung. In den kommenden fünf Jahren sollen rund 15.000 Beschäftigte und Tausende Ehrenamtliche nach einheitlichen Standards geschult und sensibilisiert werden. Für den 2. Juli ist das erste diözesane Präventionsforum geplant, zu dem alle mit dem Thema Beauftragten eingeladen sind. Am 1. Juli ist eine öffentliche Fachtagung vorgesehen.
Fürst erneuert den Vorschlag, eine Zertifizierung von Einrichtungen zu ermöglichen, die sich bei der Vorbeugung angemessen und kompetent verhalten. Er zeigt sich zuversichtlich, dass die Anregung "von unabhängigen Stellen aufgegriffen und realisiert wird". In der Kommission sexueller Missbrauch (KsM) der Diözese sollen künftig nur noch die ehrenamtlichen und nicht vom Bischof abhängigen Mitglieder eine Stimmberechtigung haben. Kirchliche Angestellte haben in dem Gremium dann nur noch eine beratende Funktion. Die Kooperation mit den Staatsanwaltschaften in der Diözese Rottenburg-Stuttgart funktioniert nach Einschätzung des Bischofs gut.
Kirchliche Verwaltungsgerichtbarkeit
Für notwendig hält Fürst einen unabhängigen Gerichtshof aller deutschen Diözesen sowie eine überdiözesane, unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit. Beim Anti-Missrauchsgipfel in Rom hatte auch der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Einführung einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert.