Sie sollten "vom Mutterschoß an angenommen, wertgeschätzt und niemals aussortiert werden", schrieb der Papst über Menschen mit Down-Syndrom auf Twitter. Auch der Caritas-Präsident Peter Neher warnt vor fatalen Folgen vorgeburtlicher Bluttests zur Erkennung von Trisomie 21 als Kassenleistung. Mit dem vorgeburtlichem Bluttest zur Erkennung von Trisomie 21 (Down-Syndrom) als Kassenleistung würde der Gedanke befördert, "dass das Down-Syndrom grundsätzlich ausgeschlossen werden könnte", sagte Neher im Interview der Verlagsgruppe Bistumspresse in Osnabrück. Behinderte würden zum "Betriebsunfall des Lebens" erklärt.
Neher warnte vor einer Gesellschaft, in der ein behindertes Kind als Schaden empfunden wird und die menschliches Leben danach einteile, ob es vermeintlich lebenswert sei oder nicht. Menschen mit Down-Syndrom müsste sich dann noch stärker als heute rechtfertigen, dass es sie überhaupt gibt.
Hintergrund sind Diskussionen über eine Freigabe des sogenannten nichtinvasiven pränatalen Tests (NIPT) als Kassenleistung. Der Test dient unter anderem zur Bestimmung von Trisomie 21. Kritiker befürchten leichtfertigere Entscheidungen gegen das Kind.
Kirchen sind uneins
Die beiden großen Kirchen sind sich bei ihrer Haltung dazu uneins: Die EKD erklärte, vorgeburtliche Bluttests sollten in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Zugleich müsse aber eine ethische Beratung eingeführt werden. Dagegen bleibt die katholische Kirche bei einem klaren Nein.
Der Caritas-Präsident verwies auf Zahlen aus Dänemark, wo seit 2005 allen Schwangeren Risikoabschätzungen auf das Down-Syndrom angeboten würden. Seither habe sich Zahl von Kindern mit Trisomie 21 halbiert.
Mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik kämen zudem noch ganz andere Gendefekte wie Parkinson und Anfälligkeiten für Krebs. "Die Möglichkeit, Babys bei Erkrankungen auszusortieren, würde sich also verstärken", so Neher.
Medizinischer Fortschritt lasse sich aber nicht verbieten, gestand Neher ein. Die Debatte sei nun einmal da. Deshalb sei es wichtig, christliche Werte einzubringen. Nach dem christlichen Menschenbild aber hänge der Wert eines Menschen nicht von dessen körperlichen und geistigen Fähigkeiten ab. Vielmehr habe jeder Mensch grundsätzlich seine Würde und seinen Wert.
Katholische Frauenverbände gegen Bluttests
Zum Welt-Down-Syndrom-Tag wenden sich auch die katholischen Frauenverbände gegen die Aufnahme von vorgeburtlichen Bluttests zur Erkennung von Trisomien in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der sogenannte Nichtinvasive Pränataldiagnostik-Test (NIPT) als Regelleistung der Schwangerschaftsvorsorge leiste einer Selektion von Kindern mit genetische Auffälligkeiten Vorschub, erklärten KDFB, kfd und SkF an diesem Donnerstag. Dies widerspreche der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert habe.
"Alarmierender noch als die Frage nach der Kassenzulassung ist die schrittweise Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas, das jede Behinderung zu einem Makel erklärt und Menschen mit Behinderungen und deren Eltern ausgegrenzt", sagt kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil. Jeder Mensch habe das Recht auf "gesundheitliche Unvollkommenheit".
KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth erklärte: "Wir stehen für das Recht jedes Lebens ein. Schwangere Frauen und ihre Partner brauchen qualitätsgesicherte, unabhängige und leicht verständliche Informationen, um selbstbestimmt über die Inanspruchnahme von Untersuchungen und Maßnahmen zu entscheiden. Auch brauchen wir für Eltern von Kindern mit Behinderungen noch viel mehr kontinuierliche, begleitende Unterstützungsangebote."
Druck auf werdende Eltern
Die SkF-Bundesvorsitzende Anke Klaus ergänzte: "Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Druck auf werdende Eltern wächst, alle diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die Geburt eines Kindes mit bestimmten genetischen Auffälligkeiten zu verhindern. Die Anforderung des Gendiagnostikgesetzes an eine umfassende psychosoziale Beratung vor und nach jeder pränataldiagnostischen Untersuchung muss besser umgesetzt werden."
Der Welt-Down-Syndrom-Tag wurde erstmals 2006 am 21. März begangen. Der 21. Tag im dritten Monat wurde ausgewählt mit Blick auf die Entstehung des Downsyndroms: Bei den Betroffenen ist das Chromosom 21 dreifach vorhanden und nicht wie üblich doppelt. Die Veranlagung führt zu unterschiedlich stark ausgeprägten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Viele Betroffene können ein weitgehend selbstständiges Leben führen.