Diese neuen Testmethoden beförderten ein gesellschaftliches Klima, in dem Menschen mit Behinderungen nicht mehr erwünscht seien, erklärte das Bündnis am Donnerstag in Freiburg. "Wenn sich der Wert eines Menschen danach bemisst, ob er nach gängigen Vorstellungen gesund ist, dann führt dies dazu, Menschen in lebenswert und nicht lebenswert einzuteilen", sagte Caritaspräsident Peter Neher. Dies müsse unbedingt verhindert werden.
Daher dürften die neuen Tests, bei denen durch eine Blutuntersuchung von Schwangeren beispielsweise auf ein Downsyndrom des ungeborenen Kindes geschlossen werden kann, nicht zur Kassenleistung werden, so der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Caritas. Der für die Entscheidung zuständige Gemeinsame Bundesausschuss will sich in den kommenden Monaten mit dem Thema befassen. Bislang müssen Schwangere und Paare die Kosten selbst tragen, zum Teil werden sie bereits von privaten Krankenkassen übernommen.
SkF und Caritas forderten eine bessere Beratung von Schwangeren zu den Folgen von Bluttests und anderer vorgeburtlicher Diagnostik. Oberste Leitlinie müsse das Lebensrecht aller Menschen sein, wie es auch die von Deutschland 2009 unterzeichnete UN-Behindertenkonvention garantiere.