Wie so oft lieferten die Verfassungsrichter in Karlsruhe den entscheidenden Anstoß: 1991 entschied das oberste deutsche Gericht, dass das bis dahin gültige Recht für die Bestimmung des Ehenamens unvereinbar mit dem Grundgesetz ist. Danach wurde nämlich automatisch der Geburtsname des Mannes zum Ehenamen, sofern die Ehegatten keinen gemeinsamen Namen bestimmten.
Mehrheit wählt Name des Mannes
Es sollte noch drei Jahre dauern, bis die angemahnte Reform in Kraft trat: Seit dem 1. April 1994 können Paare sich auch dafür entscheiden, ihren Namen zu behalten. Müller bleibt also Müller und Schmidt bleibt Schmidt.
Inzwischen nutzt etwa jedes achte Paar diese Möglichkeit. Wesentlich häufiger wird hingegen weiter Müller zu Schmidt oder Schmidt zu Müller. Bei drei von vier Eheschließungen wählen die Eheleute - ganz traditionell - den Namen des Mannes als gemeinsamen Namen. Das ergab eine im Dezember veröffentlichte Studie der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS).
Die Sprach- und Namensforscher untersuchten die Daten von Standesämtern für die Jahre 1976, 1986, 1996, 2006 und 2016 - im Schnitt 20.000 Eheschließungen pro Jahrgang. Der Vergleich zeigt: Es ändert sich etwas, aber nur mit der Zeit. Vor 40 Jahren wählten Paare noch in 98 Prozent der Fälle den Namen des Mannes, bis Mitte 1976 war das allerdings auch noch Pflicht. Heute entscheiden sich immerhin sechs Prozent für den Namen der Frau, etwa doppelt so häufig behalten beide Partner ihren Namen. Ein Doppelname wird in den verbleibenden acht Prozent der Fälle eingetragen.
Welcher Nachname klingt mit welchem Vornamen besser?
Für die Namenswahl können viele Gründe ausschlaggebend sein. Im Vordergrund steht häufig der Wunsch nach einem gemeinsamen Familiennamen - gerade wenn Kinder schon da oder geplant sind. Männer argumentieren laut GfdS dann häufig mit der Tradition. Manche empfänden es als ein Zeichen von Schwäche oder Unmännlichkeit, den Namen der Frau anzunehmen, heißt es.
Umgekehrt können Frauen sich genauso auf Traditionen berufen: Auch sie wollen vielleicht ihren seltenen Nachnamen weiterführen - etwa weil er sonst in der Familienlinie ausstürbe oder weil er einen Teil der eigenen Wurzeln darstelle.
Auch wenn einer der Partner mit seinem Namen bereits beruflich Karriere gemacht hat, kann das die Wahl beeinflussen. Ein weiteres häufiges Kriterium ist laut GfdS die Ästhetik: Welcher der beiden Namen wird als schöner wahrgenommen? Welcher Nachname klingt mit welchem Vornamen besser?
So frei die Entscheidung anmuten mag - das deutsche Namensrecht unterbindet noch immer Möglichkeiten, die in anderen Ländern selbstverständlich sind. Ein echter Doppelname, den beide Partner und auch die Kinder führen, ist nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen lediglich, wenn der Geburtsname eines der Eheleute bereits ein Doppelname ist. Ein weiteres Urteil aus Karlsruhe bestätigte im Jahr 2009 das Verbot von Dreifachnamen.
Niedriger Stand an Scheidungen
Ein Vierteljahrhundert nach der letzten größeren Reform nimmt die Politik unterdessen erneut das Namensrecht in den Blick. Justiz- und Innenministerium haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll bis voraussichtlich Ende 2019 Vorschläge für eine weitere Reform machen. Grund: Das derzeitige Recht sei komplex, unübersichtlich und in Teilen widersprüchlich, heißt es. Zudem weise es Lücken und Defizite auf. Themen des Expertengremiums sind etwa Doppelnamen für die ganze Familie oder die strikten Bestimmungen für Namensänderungen.
Ob der Zeitgeist dieses Mal reif ist für mehr Freiheit beim Namensrecht? Anfang der 1990er Jahre und auch 1976 standen in den ersten Gesetzentwürfen jeweils noch Doppelnamen auch für Kinder. 1993 sollten in Streitfällen sogar Standesbeamte per Los über den Namen des Kindes entscheiden dürfen.
Ganz so weit ging das Parlament dann aber doch nicht. Auch heute darf nicht jeder heißen, wie er will, wie manch ein Kritiker der Reform vor 25 Jahren argwöhnte. Ebenso wurde damals ein beschleunigter "Verfall der Familie" befürchtet. Ob der eingetreten ist? Das Statistische Bundesamt zählte zumindest für 2017 den niedrigsten Stand an Scheidungen seit 1992.
Von Alexander Riedel