Den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Montag) sagte Koch: "Wenn der Suizid als normale Option neben die Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen gestellt wird, befürchte ich eine Verschiebung des Wertesystems." Er sehe die Gefahr, "dass Menschen gedrängt werden oder sich gedrängt fühlen, von solchen Optionen auch Gebrauch zu machen".
Gewissensentscheidung
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Seit Dezember 2015 ahndet Strafrechtsparagraf 217 die auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Gewissensentscheidungen im Einzelfall sind ausgenommen. Sterbehilfe-Vereine, Einzelpersonen und Ärzte haben in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, weil sie im Grundgesetz zugesicherte Rechte wie beispielsweise die Berufsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht verletzt sehen.
Erzbischof Koch sagte, es sei richtig, dass der Gesetzgeber die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten habe. "Richtig und mindestens genauso wichtig ist der gleichzeitige Ausbau der palliativen und hospizlichen Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen", sagte der katholische Geistliche.
Bei der Suizidassistenz wird einem Sterbewilligen beispielsweise ein tödlich wirkendes Mittel überlassen. Es selbst zu verabreichen, gilt als Tötung auf Verlangen und war auch schon vor 2015 verboten.