Mit diesen Mitteln könne sie sich auch für die einsetzen, die keine Kirchensteuer zahlen. Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hält die Kirchensteuer weiterhin für zeitgemäß. Sie bedeute "Gestaltungsfreiheit", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Samstag. In anderen Ländern sei die Kirche viel stärker von den Vorstellungen einzelner großer Spender abhängig.
Die Kirchensteuer sei darüber hinaus gerecht, so Koch: "Da sie an die Einkommenssteuer gekoppelt ist, zahlt jeder nur das, was er leisten kann." Die Abgabe ermögliche es den Kirchen, sich als freier Träger in der Wohlfahrtspflege, in Kitas und Schulen sowie in Seelsorge und Beratung zu engagieren - "also auch für viele Menschen, die nicht Kirchensteuer zahlen".
"Kein Nutzen in der Abschaffung"
Er könne sich schwer vorstellen, "dass jemand einen Nutzen in ihrer Abschaffung sieht". Koch verwies zudem darauf, dass die Kirchen für den Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter bezahlen.
Ähnlich äußerte sich der der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm. "Niemand sollte unterschätzen, wie viele segensreiche Aktivitäten für Kirche und Gemeinwesen insgesamt durch die Kirchensteuer möglich sind", sagte er den Zeitungen.
Ramelow und Hanke sprechen sich für Alternativen aus
Die Kirchenvertreter reagierten auf einen Vorstoß von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), der statt der Kirchensteuer die Einführung einer allgemeinen Kultursteuer gefordert hatte.
Für Diskussionen hatte auch der Aufruf des Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke gesorgt, über Alternativen zur Kirchensteuer nachzudenken. Koch betonte, die Kirche stelle sich "der Tatsache, dass die Einnahmen aus der Kirchensteuer perspektivisch zurückgehen werden: Wir bilden Rücklagen, stellen alles, was wir derzeit leisten, auf den Prüfstand und sehen uns nach anderen Einnahmequellen um."
In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens.