Lettland verschärft Regeln für orthodoxe Bischöfe

Schutz vor "ausländischen Einflüssen"

Wer in Lettland Bischof der orthodoxen Kirche werden will, der muss Staatsbürger sein. Das Parlament hat die Regeln nun verschärft: Bischöfe müssen auch seit mindestens seit zehn Jahren im Land wohnen. 

Symbolbild: Pass der Republik Lettland (shutterstock)

In Lettland dürfen künftig nur noch lettische Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren in der Baltenrepublik leben, orthodoxe Bischöfe werden.

Das Parlament in Riga beschloss am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die lettisch-orthodoxe Kirche, die dem Moskauer Patriarchat untersteht.

Die Staatsangehörigkeit und der langjährige ständige Wohnsitz in Lettland bewahre die Kirche vor "potenziellen ausländischen Einflüssen", sagte der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses und Chef der rechtsgerichteten Partei KPV LV, Artuss Kaimins.

Das Statut der lettisch-orthodoxen Kirche sieht bereits vor, dass ihr Oberhaupt und die Bischöfe lettische Staatsbürger sein müssen. Es verlangt allerdings nicht - wie das neue Gesetz - einen mindestens zehnjährigen ständigen Wohnsitz in Lettland.

Unterschiedlich großer Einfluss Moskaus

Der orthodoxen Kirche gehören nach Regierungsangaben 370.000 Letten an, 18,7 Prozent der Bevölkerung. Seit Oktober 1990 steht ihr Metropolit Alexander von Riga und ganz Lettland vor. Er wurde 1939 in Lettland geboren.

Der Einfluss des Moskauer Patriarchats auf die orthodoxen Kirchen in den ehemaligen Sowjetrepubliken ist unterschiedlich groß.

In Weißrussland, einem Nachbarland Lettlands, leitet etwa der russische Metropolit Pawel die orthodoxe Kirche. Das oberste Leitungsgremium der russisch-orthodoxen Kirche wählte ihn 2013 zum Oberhaupt der orthodoxen Kirche in Weißrussland.


Quelle:
KNA