Die entsprechende Ordnung soll spätestens zum 1. Januar in Kraft treten, wie Generalvikar Axel Mehlmann am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte.
"Wir wollen jetzt handeln und nicht warten, bis alle Bistümer zu neuen gemeinsamen Regeln gekommen sind. Auf dieser Ebene gibt es noch sehr viele Details zu klären, etwa die Fragen nach Finanzierung und nach der jeweiligen Prüfung von Entschädigungsansprüchen", so der Verwaltungschef der Diözese.
Die Deutsche Bischofskonferenz diskutierte zuletzt zwei Modelle, um zu bundesweit einheitlichen Regeln zu kommen: Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300.000 Euro pro Fall vor, das andere ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden.
Eigenes Modell im Erzbistum Freiburg
Das Erzbistum Freiburg hatte zuvor ein eigenes Modell entwickelt. So plant Freiburg als erste Diözese, Missbrauchsopfer mit monatlichen Zahlungen zu unterstützen. Sexueller Missbrauch an Minderjährigen habe lebenslange Folgen und könne die Existenz gesundheitlich und beruflich stark beeinträchtigen, hieß es zur Begründung. Darauf reagiere das neue Unterstützungsangebot von monatlich bis zu 800 Euro. Es soll auf Personen beschränkt sein, die infolge des erlittenen Missbrauchs "bedürftig" sind, also nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Zusätzlich besteht in der baden-württembergischen Diözese weiterhin die Möglichkeit, Einmalzahlungen als "Anerkennung für erlittenes Leid" zu beantragen. Hier sieht die neue Ordnung einen Regelbetrag von 5.000 Euro vor, der "unter besonderen Umständen" auf bis zu 30.000 Euro erhöht werden kann.
Zugleich will das Erzbistum Betroffenen von sexueller Gewalt durch Priester oder Kirchenmitarbeiter schnell und pragmatisch bei der Suche nach geeigneten Therapeuten helfen. Therapiekosten werden gemäß der Ordnung übernommen.
Die meisten Übergriffe liegen lange zurück
Laut der im vergangenen Jahr veröffentlichten bundesweiten Studie zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche gibt es im Erzbistum Freiburg Hinweise auf 190 Beschuldigte und 442 Betroffene. Die meisten Übergriffe liegen lange zurück, für die Studie wurden Akten von 1899 bis 2015 ausgewertet. 125 Beschuldigte sind gestorben.
Das Erzbistum Freiburg hat sich verpflichtet, alle Missbrauchsverdachtsfälle an die Staatsanwaltschaft zu melden. Die Missbrauchsbeauftragte des Bistums, Angelika Musella, sagte im Juli, dass sie seit 2011 bistumsweit sechs Meldungen mit aktuellen Vorwürfen erhalten habe. Dabei sei es zumeist um Grenzverletzungen gegangen, die Taten seien nicht strafrechtlich relevant gewesen.
Generalvikar Mehlmann sagte, nachdem die Pläne der Bischofskonferenz für hohe Entschädigungszahlungen öffentlich wurden, hätten sich in Freiburg einige Personen neu gemeldet, um Entschädigungen zu beantragen.