Die internationale Tagung von Dienstag bis Donnerstag steht unter dem Thema "Der Freiheitsentzug in Situationen bewaffneter Konflikte". Unter anderem geht es um Haftbedingungen in multilateralen Konflikten oder bei der Terrorbekämpfung sowie um den Schutz von Kindersoldaten und gefangenen Frauen. Zu den Referenten zählen Experten der Vereinten Nationen und des Internationalen Roten Kreuzes.
Ein eigener Veranstaltungsteil ist dem 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Genfer Konventionen gewidmet. Organisiert wird die Tagung von der vatikanischen Behörde für Entwicklung, der Bischofskongregation und der Missionskongregation. Donnerstag ist eine Audienz bei Papst Franziskus vorgesehen.
Genfer Konvention als Teil des humanitären Völkerrechts
Die Genfer Konventionen, am 12. August 1949 von zunächst 18 Staaten unterzeichnet, bilden einen wesentlichen Teil des humanitären Völkerrechts. Für den Fall eines Krieges oder anderer bewaffneter Konflikte regeln sie den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen.
Die vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte an Land (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV).