Die Bistümer Mainz und Limburg finanzieren ihre Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs nicht aus Kirchensteuermitteln. Stattdessen würden im Bistum Mainz seit dem Jahr 2018 Zinserträge der Diözese verwendet und auch noch lebende Täter zur Übernahme von Zahlungen zur Anerkennung zugefügten Leids herangezogen, sagte Bistumssprecher Tobias Blum am heutigen Dienstag. Das Bistum Limburg leistet nach eigenen Angaben Anerkennungszahlungen für Opfer sexuellem Missbrauchs aus Rücklagen eines Sondervermögens - und will an dieser Praxis möglichst auch künftig festhalten.
Eigenes Konto für Entschädigungen
Im Bistum Mainz ist für 56 Anträge auf Anerkennungszahlungen bislang insgesamt eine Summe von 309.000 Euro gezahlt worden, wie es weiter hieß. "Vor 2018 wurden diese Zahlungen aus Kirchensteuermitteln geleistet. Mit der Neuorganisation der Aufarbeitung und Aufklärung im Bistum Mainz im Jahr 2018 wurde ein eigenes Konto für Anerkennungszahlungen eingerichtet, das nicht mehr über Kirchensteuermittel finanziert wird", erläuterte Blum. Seit März 2011 konnten bereits Anträge auf Anerkennungszahlung gestellt werden.
Ähnlich wie das Bistum Mainz verfährt das Bistum Limburg. "Bislang wurden die Zahlungen in Anerkennung von Leid aus Rücklagen eines Sondervermögens, dem sogenannten Bistumsdotationsfond gezahlt und damit nicht aus Mitteln der Kirchensteuer", sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle auf Anfrage. "Daran wollen wir möglichst festhalten." Zurzeit wisse man jedoch noch nicht, wie das künftige System von Entschädigungszahlungen aussehen werde. "Der Wille, keine Kirchensteuermittel für solche Zahlungen aufzuwenden, ist im Bistum Limburg gegeben", betonte der Sprecher.
Arbeitsgruppe berät noch über Verfahren
Derzeit diskutieren die katholischen Bischöfe in Deutschland über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnte.
Unklar ist die Finanzierung. Zuletzt hatten sich die beiden baden-württembergischen Diözesen - das Bistum Rottenburg-Stuttgart und das Erzbistum Freiburg - gegen einen Rückgriff auf Kirchensteuermittel gewandt. Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, hatte hingegen erklärt, zur Finanzierung könnten auch Kirchensteuermitteln verwendet werden. Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht. Weitere Schritte für eine bundesweite Regelung sollen Ende Januar vorgelegt werden.