Nummer zwei im Vatikan zurückgetreten

Papst begrenzt Amtszeit

Papst Franziskus hat den Rücktritt des 92-jährigen Kardinal Angelo Sodano als Dekan des Kardinalskollegiums angenommen. Zugleich hob der Papst mit einem am Samstag veröffentlichten Erlass die bislang unbeschränkte Amtsdauer eines Kardinaldekans auf.

Pileolus und Mitra / © Harald Oppitz (KNA)
Pileolus und Mitra / © Harald Oppitz ( KNA )

Künftig erhält ein Kardinaldekan ein fünfjähriges Mandat, das allerdings verlängerbar ist. Dem Dekan, der dem Kardinalskollegium als "primus inter pares" (erster unter Gleichen) vorsteht, kommen vor allem beim Tod oder Rücktritt eines Papstes bedeutende Aufgaben zu. So hat er unter anderem die wahlberechtigten Kardinäle zum Konklave nach Rom einzuberufen und die Papstwahl zu leiten.

Der Dekan wird von Kardinälen der ranghöchsten Klasse der Kardinalbischöfe gewählt; die Wahl ist vom Papst zu bestätigen.

Dekan hat eine Schlüsselrolle in der Kurie

Mit der jetzigen Amtszeitbeschränkung führt der Papst auch für das letzte Kurienamt eine grundsätzliche Befristung auf fünf Jahre ein. Damit erhält er die Gelegenheit, den von den Kardinälen gewählten Dekan turnusmäßig auszutauschen. Auch wenn dessen Aufgaben vornehmlich protokollarischer Art sind, hat er eine Schlüsselrolle in der Kurie.

Der frühere Vatikandiplomat Sodano, von 1990 bis 2006 Kardinalstaatssekretär und damit Nummer zwei im Vatikan, war seit April 2005 Kardinaldekan. Er folgte in dieser Funktion auf Joseph Ratzinger, der bei dem von ihm selbst geleiteten Konklave zum Papst gewählt wurde. Eugene Tisserand (1884-1972) hatte das Amt des Kardinaldekans über 21 Jahre inne.

Kardinal Parolin vertritt bei Konklaven

Aufgrund der Altersgrenze von 80 Jahren für die Teilnahme am Konklave konnten zuletzt weder Sodano noch sein Stellvertreter Giovanni Battista Re (85) die vorgesehene Rolle bei einer Papstwahl ausüben. Die Aufgabe käme derzeit Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin (64) zu; er ist das ranghöchste unter 80 Jahre alte Mitglied der Klasse der Kardinalbischöfe.

 


Quelle:
KNA